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Landwirtschaftliche Rentenbank

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentlich-rechtliches Zentralinstitut zur Kreditgewährung an die Landwirtschaft (einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei), Sitz in Frankfurt a.M.; gegründet 1949.

    Vgl. auch Banken mit Sonderaufgaben.

    Rechtsgrundlage: Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank i.d.F. vom 15.7.1963 (BGBl. I 465) m.spät.Änd.

    Aufgaben: Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Zentrale Aufgabe ist die Kreditgewährung im Hausbankverfahren und die Übernahme von Bürgschaften an solche Betriebe, die für die inländische landwirtschaftliche Erzeugung, die Vorratshaltung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte von allgemeiner Bedeutung sind.

    Finanzierung: Kurzfristig am Geldmarkt, langfristig durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Schuldverschreibungen.

    Gewinnverwendung: Der Bilanzgewinn wird für eine das Allgemeininteresse wahrende Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums verwendet.

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