Bankgeschäfte
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Begriff
Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach § 1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von Wertpapieren, Depotgeschäft, Investmentgeschäfte) sowie sonstige Geschäfte (Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, E-Geldgeschäfte). Neben den klassischen Aktiv- und Passivgeschäften (Kredit- und Einlagengeschäfte), auch als Commercial Banking bezeichnet, erhält das Investment Banking mit Kapitalmarktgeschäften, M&A-Transaktionen sowie derivativen Instrumenten (Financial Future, Option, Zins- und Währungsswaps), welche teilweise nicht in der Bilanz erscheinen, eine immer größere Bedeutung. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die Verbriefung von Bankforderungen (sog. Kreditderivate: Asset Backed Securities, Mortgage Back Securities, Credit Default Swaps etc.). Nach Art der Geschäftspartner sind zu unterscheiden: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte. Laut § 1 Abs. 1 KWG handelt es sich im einzelnen um a) Einlagengeschäft: die Annahme fremder Gelder als Einlage ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
b) Pfandbriefgeschäft.
c) Kreditgeschäft: die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
d) Diskontgeschäft: der Ankauf von Wechseln und Schecks.
e) Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
f) Depotgeschäft: die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere.
g) Revolvinggeschäft: die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben.
h) Garantiegeschäft: die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
i) Scheckeinzugsgeschäft, Wechseleinzugsgeschäft und Reisescheckgeschäft: die Durchführung des bargeldlosen Scheckeinzuges, des Wechseleinzuges und die Ausgabe von Reiseschecks.
j) Emissionsgeschäft: die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
k) Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne von Absatz 31.
Arten
1. Nach ihrer Bilanzwirksamkeit: Aktivgeschäfte, Passivgeschäfte und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungs-, Effektengeschäfte und sonstige). Generell ist festzustellen, dass der Anteil bilanzunwirksamer Geschäfte durch Derivate und Verbriefungen zunimmt. Weiterhin unterscheidet man
(1) Finanzierungsleistungen: Geldleihgeschäfte (Kontokorrentkredite, Konsumentenkredite, Realkredite, Diskontkredite, Lombardkredite, Kommunalkredite, Schuldscheindarlehen, Außenhandelskredite, Konsortialkredite); Kreditsubstitute (Leasing, Factoring, Kapitalbeteiligungen); verbriefte Kreditfazilitäten (Commercial Papers, Medium Term Notes, Euronote-Fazilitäten, Asset Backed Securities); Kreditleihgeschäfte (Akzeptkredite, Avalkredite);
(2) Geld- und Kapitalanlageleistungen: Einlagengeschäfte (Sichteinlagen, Termineinlagen, Spareinlagen); Wertpapiergeschäfte (Emissionsgeschäft, Handelsgeschäft, Anlageberatung und Asset-Management, Research-Leistungen); Vermögensverwaltung; Depotgeschäft;
(3) Zahlungsverkehrleistungen (Barzahlungsverkehr, Scheckverkehr, Überweisungsverkehr, Dauerauftrags- und Lastschriftverkehr, Cash Management, Kreditkarten, Inkassoverkehr, Sortenverkehr);
(4) Sonstige Leistungen (Devisen- und Edelmetallhandel, Derivative Finanzprodukte, Vermittlungsgeschäfte, Immobilien, Bausparen, Versicherungen, Beteiligungen, Unternehmungsberatung, Electronic Banking).
2. Nach Art der Geschäftspartner: Kundengeschäfte und Eigengeschäfte.
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Interne Verweise
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- Bankenaufsicht (BA)
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- Depotgeschäft
- Eigenhandel
- Einlagengeschäft
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