Finanzdienstleistungsinstitut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen, das Finanzdienstleistungen im Sinn des KWG für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist (§ 1 Ia 1 KWG). Ebenso wie Kreditinstitute unterliegen Finanzdienstleistungsinstitute der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Eigenhandel sind aufgrund der EG-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie einbezogen und erfassen die Geschäftssparten, die EU-rechtlich Geschäftsgegenstand einer Wertpapierfirma und KWG-rechtlich nicht als Bankgeschäft i.S.d. § 1 I 2 KWG definiert sind.
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