Passivgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der Refinanzierung dienende Aufnahme von Kapital durch die Banken.
Hauptformen:
(1) Ausgabe von Banknoten: den Notenbanken vorbehalten.
(2) Einlagengeschäft: Annahme kurz- und mittelfristiger Einlagen sowie Annahme von Spareinlagen.
(3) Aufnahme von Geldern am Geldmarkt.
(4) Ausgabe von Bankaktien, -schuldverschreibungen und Genussscheinen sowie Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Kassenobligationen.
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