Nichtigkeit
I. Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts: Vollständige rechtliche Wirkungslosigkeit eines Rechtsgeschäfts (v.a. eines Vertrages). II. Nichtigkeit eines Verwaltungsakts: Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn er an einem bes. schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leidet (§ 44 I VwVfG) oder die in...
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Recht (Verwaltungsverfahren),Recht (Grundlagen des bürgerlichen Rechts )