Ermessensmissbrauch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ermessensfehlgebrauch; liegt vor, wenn eine Verwaltungsbehörde von dem ihr zustehenden Ermessen aus unsachlichen Gründen und/oder Zwecken Gebrauch macht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.