Konnossement
Bill of Lading. 1. Begriff: im Seefrachtgeschäft eine auf Verlangen dem Ablader (auch in mehreren Originalen) vom Verfrachter ausgestellte Urkunde, in der er den Empfang der Güter bescheinigt und ihre Auslieferung an den Berechtigten verspricht (§§ 642 ff. HGB). a) Das Bord-Konnossement...
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VWL (Verkehrspolitik),BWL (Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)