Verlader
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Belader: derjenige, für den Güter verfrachtet werden (Befrachter).
2. Ablader: derjenige, der das Gut einem Frachtunternehmer zur Beförderung übergibt und ggf. das Konnossement erhält.
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Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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