Direkt zum Inhalt

Gemeinwirtschaftlichkeit

Definition: Was ist "Gemeinwirtschaftlichkeit"?

vielschichtig interpretierte Leitvorstellung für die Steuerung von dem Nutzen der Allgemeinheit verpflichteten Betrieben (gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Gemeinwirtschaft). Zur Operationalisierung gemeinwirtschaftlichen Verhaltens wurden zahlreiche einzelwirtschaftliche Handlungsmaximen aufgestellt: u.a. Gewinnverzichtsregel, kostenorientierte Preispolitik (Kosten-/ Preisregel), Gewinnverwendung im Allgemeininteresse/ Gemeinwohl (Gewinnverwendungsregel), Maximierung der zu erstellenden und abzugebenden Leistung bei Kostendeckung (Leistungsmaximierungsregel).

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehrsektor

    Allgemein

    1. Charakterisierung: vielschichtig interpretierte Leitvorstellung für die Steuerung von dem Nutzen der Allgemeinheit verpflichteten Betrieben (gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Gemeinwirtschaft). Zur Operationalisierung gemeinwirtschaftlichen Verhaltens wurden zahlreiche einzelwirtschaftliche Handlungsmaximen aufgestellt: u.a. Gewinnverzichtsregel, kostenorientierte Preispolitik (Kosten-/Preisregel), Gewinnverwendung im Allgemeininteresse/Gemeinwohl (Gewinnverwendungsregel), Maximierung der zu erstellenden und abzugebenden Leistung bei Kostendeckung (Leistungsmaximierungsregel). Gemeinwirtschaftliches Verhalten wird zudem u.a. in der Unterwerfung unter gesetzlich formulierte Pflichtenkataloge, z.B. Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifpflicht und Fahrplanpflicht gesehen.

    Anders: Gemeinnützigkeit (gemeinnützige Zwecke).

    2. Bedeutung: In jüngster Zeit zunehmend Beachtung in der Betriebswirtschaftslehre, teilweise unter anderen Begriffen, z.B. Unternehmensethik, diskutiert.

    Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehrsektor

    1. Begriff: mittels spezifischer Auflagen (v.a. Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht) bewirkte Umgestaltung der Zielfunktionen der im Verkehrssektor tätigen Unternehmen zwecks Berücksichtigung struktur-, regional- und sozialpolitischer Ziele sowie der staatlichen Daseinsvorsorge.

    2. Folgen: Die Prinzipien der Gemeinwirtschaftlichkeit schränken die Möglichkeiten der Gewinnerzielung ein; die Ausnutzung von Marktmacht und Marktchancen wird durch Berücksichtigung gemeinwirtschaftlicher Interessen eingeengt. Gemeinwirtschaftlichkeit bedeutet Drosselung der Rentabilität, aber auch Einschränkung des Verlustabbaus bei unrentabel arbeitenden Unternehmen. Ohne staatliche Ausgleichsleistungen ist Gemeinwirtschaftlichkeit v.a. dort, wenn auch nicht auf Dauer, realisierbar, wo innerhalb eines (Monopol-)Unternehmens interne Subventionierung möglich ist.

    3. Beurteilung: Ein der gegenwärtigen Situation der Verkehrswirtschaft angepasstes Verständnis von Gemeinwirtschaftlichkeit kann sich nicht an tradierten Strukturen orientieren, sondern muss zukunftsbezogen sein und verstärkt die Gesichtspunkte einer volkswirtschaftlich effizienten Arbeitsteilung der Verkehrsträger berücksichtigen. Dort, wo andere Verkehrsträger oder -unternehmen die erforderlichen Transporte zu niedrigeren Kosten und/oder höherer Qualität erbringen können und wo funktionsfähiger Wettbewerb herrscht, sollten die gemeinwirtschaftlichen Auflagen gelockert werden, zumal sie häufig als Grund für die Forderung nach Subventionen herangezogen werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Gemeinwirtschaftlichkeit"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Gemeinwirtschaftlichkeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gemeinwirtschaftlichkeit-31921 node31921 Gemeinwirtschaftlichkeit node33655 Gemeinwirtschaft node31921->node33655 node28469 Daseinsvorsorge node31921->node28469 node48943 Unternehmensethik node31921->node48943 node35982 gemeinnützige Zwecke node31921->node35982 node28285 Beförderungspflicht node31921->node28285 node35928 gemeinwirtschaftliche Unternehmen node31921->node35928 node46135 öffentliche Unternehmen node33655->node35928 node50306 Wertschöpfung node28469->node50306 node31442 Ausschreibung node28469->node31442 node34332 Ethik node48943->node34332 node51589 Corporate Social Responsibility node48943->node51589 node35928->node46135 node46428 öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) node46428->node28285 node48833 Verkehrsbetrieb node48833->node28285 node39264 Luftverkehr node39264->node28285 node39562 Nonprofit-Organisation (NPO) node39562->node35982 node46096 Spenden node46096->node35982 node34070 gemeinnützige Unternehmen node34070->node35982 node45543 Pensionskasse node45543->node35982 node54195 Digitalisierung node54195->node48943 node54080 Wirtschaft node54080->node48943 node54149 Wirtschaftliche Betätigung node54149->node28469 node54145 Öffentlicher Zweck node54145->node28469
    Mindmap Gemeinwirtschaftlichkeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gemeinwirtschaftlichkeit-31921 node31921 Gemeinwirtschaftlichkeit node28469 Daseinsvorsorge node31921->node28469 node48943 Unternehmensethik node31921->node48943 node35982 gemeinnützige Zwecke node31921->node35982 node28285 Beförderungspflicht node31921->node28285 node35928 gemeinwirtschaftliche Unternehmen node31921->node35928

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete