erwerbswirtschaftliches Prinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
normative Vorstellung von wirtschaftlicher Betätigung zum Zweck der Gewinnerzielung, galt lange Zeit als das eigentliche Identitätsprinzip der Betriebswirtschaftslehre. Zu unterscheiden ist Gewinnmaximierung und angemessene Gewinnerzielung bzw. Kostendeckung (Angemessenheitsprinzip der Gewinnerzielung). Das erwerbswirtschaftliche Prinzip gilt als systembezogener Tatbestand im Sinn von E.Gutenberg und soll die Leitmaxime von (i.d.R. privaten) Unternehmen innerhalb einer Verkehrswirtschaft bzw. Marktwirtschaft zum Ausdruck bringen. Es wird ergänzt durch ein Bedarfsdeckungsprinzip.
Anders: Wirtschaftlichkeitsprinzip.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anspruchsgruppen Betriebswirtschaftslehre (BWL) Ceteris-Paribus-Annahme Effektivität Effizienz Empirismus Heuristik Homo oeconomicus Hypothese Intervention Konstruktivismus Kontingenz Kritischer Rationalismus Methodologie Modell Positivismus Typologie Wirtschaftlichkeitsprinzip erwerbswirtschaftliches Prinzip ökonomische Rationalität
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