Planerfüllungsprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unternehmerisches Formalziel in staatssozialistischen Zentralplanwirtschaften, bei dem der Erfolg der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen (VEB und VVB) an dem Erfüllungsgrad bestimmter vorgegebener Zielgrößen (Kennziffern) gemessen wird.
Gegenteil: erwerbswirtschaftliches Prinzip; Gewinnmaximierung als Ziel der privaten Unternehmen in einer kapitalistischen Marktwirtschaft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.