Erkenntnisobjekt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aus dem Erfahrungsobjekt durch Abstraktion gewonnener Gegenstand einer Wissenschaft. Die Begründung für den Übergang vom (umfassenden) Erfahrungsobjekt zum Erkenntnisobjekt erfolgt in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) i.d.R. unter Bezug auf verschiedene Identitätsprinzipien, z.B. Wirtschaftlichkeitsprinzip oder erwerbswirtschaftliches Prinzip.
Vgl. auch systembezogener Tatbestand und systemindifferenter Tatbestand.
Bedeutung: Den damit vorgenommenen Abgrenzungen zu Nachbardisziplinen kommt als Folge der Öffnung der Betriebswirtschaftslehre gegenüber Psychologie, Sozialpsychologie, Soziologie etc. heute kaum mehr Bedeutung zu. Die verschiedenen Identitätsprinzipien erwiesen sich nie als wirklich trennscharf.
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Interne Verweise
Anspruchsgruppen Betriebswirtschaftslehre (BWL) Ceteris-Paribus-Annahme Effektivität Effizienz Empirismus Heuristik Homo oeconomicus Hypothese Intervention Konstruktivismus Kontingenz Kritischer Rationalismus Methodologie Modell Positivismus Typologie Wirtschaftlichkeitsprinzip erwerbswirtschaftliches Prinzip ökonomische Rationalität
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