systembezogener Tatbestand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem konkret bestehenden Wirtschaftssystem abhängig sind. Bes. gilt das erwerbswirtschaftliche Prinzip für eine Verkehrs- bzw. Marktwirtschaft als charakteristisch, in einer Zentralverwaltungswirtschaft dagegen ein Prinzip der plandeterminierten Leistungserstellung.
Gegensatz: systemindifferenter Tatbestand.
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Anspruchsgruppen Betriebswirtschaftslehre (BWL) Ceteris-Paribus-Annahme Effektivität Effizienz Empirismus Heuristik Homo oeconomicus Hypothese Intervention Konstruktivismus Kontingenz Kritischer Rationalismus Methodologie Modell Positivismus Typologie Wirtschaftlichkeitsprinzip erwerbswirtschaftliches Prinzip ökonomische Rationalität
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