Tarifpflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tarifzwang, Tarifbindung; Verpflichtung von Verkehrsunternehmen (neben Betriebspflicht und Beförderungspflicht), Tarife aufzustellen, zu veröffentlichen und allg. anzuwenden; grundsätzlich impliziert die Tarifpflicht auch das Prinzip der Tarifgleichheit im Raum. Eine Tarifpflicht bestimmt z.B. der § 12 II Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
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Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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Tarifpflicht
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