Konzession
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels, z.B. im Verkehrsbereich (Verkehrspolitik).
2. Verleihung eines bes. Rechts an einer öffentlichen Sache, z.B. an einer Straße, einem Wasserlauf, am Betrieb einer Eisenbahn, Straßenbahn oder einer Fähre.
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