juristische Person
Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden....
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Recht (Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre)
, Recht (Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht)
, Recht (Strafrecht, Allgemeiner Teil)
, Recht (Kapitalgesellschaften, GmbH)
, Recht (Recht der Ordnungswidrigkeiten)
, Recht (Grundlagen des bürgerlichen Rechts )