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Recht
Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsrecht
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 98 von 98
juristische Person
Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Recht der Ordnungswidrigkeiten
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
)
Präambel
Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Recht
1. Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung, auch objektives Recht genannt. 2. Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage. Vgl. auch Institution. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
aus dem in Art. 20, 28 I GG normierten Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter Grundsatz (Übermaßverbot). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt, dass ein Eingriff erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne (d.h. nicht übermäßig belastend, nicht unzumutbar) sein muss. Er gilt...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gebietskörperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf einem abgegrenzten Teil des Staatsgebiets die Gebietshoheit hat und von den in ihrem Gebiet lebenden Einwohnern gebildet wird: Bund, Länder, Gemeinden (einschließlich Gemeindeverbände)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
rechtsstaatlicher Grundsatz, nach dem die vollziehende Gewalt (d.h. die Verwaltungsbehörden) für ihr Handeln der gesetzlichen Grundlage bedarf (sog. Vorbehalt des Gesetzes). Zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört auch der sog. Vorrang des Gesetzes. Dieser Grundsatz besagt, dass die Verwaltung keine Maßnahmen treffen darf, die einem Gesetz widersprechen. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Grundrechte
die im Grundrechtsteil des Grundgesetzes (GG) verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte. Grundrechte, die allen Menschen unterschiedslos zukommen heißen Menschenrechte, die nur den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte heißen Bürger- oder Deutschenrechte. Menschenrechte sind z.B. der...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
materielles Recht
Rechtsvorschriften, die Gestaltung und Inhalt der Rechtsverhältnisse etc. betreffen. Gegensatz: Formelles Recht, also Verfahrensvorschriften, Prozessrecht etc., die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen. Beispiel: Die Vorschriften des BGB über das Wohnraummietverhältnis und die...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Rechtsverordnungen
für jedermann verbindliche Anordnungen, die nicht vom Gesetzgeber, sondern von den durch Gesetz ermächtigten Exekutivorganen erlassen werden. Rechtsverordnungen aufgrund von Bundesgesetzen können nur von der Bundesregierung (mit oder ohne Zustimmung des Bundesrats, je nachdem, ob...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verfassung
1. Rechtliche Grundordnung eines Staates, Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze über die Bildung, den Aufgabenkreis und die Organisation der obersten Staatsorgane, das Verhältnis der einzelnen Staatsorgane zueinander, die staatlichen Aufgaben, den staatsrechtlichen Aufbau...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Kompetenz
Öffentliches Recht: Zuständigkeit zum Erlass von Hoheitsakten, bes. die Kompetenz zur Gesetzgebung. Organisation: Befugnis, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzträger die Verantwortung trägt....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
)
Sozialstaat
neben den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates eine für alle Staatsgewalten rechtsverbindliche Grundentscheidung des Grundgesetzes (Art. 20 I). Hierdurch wird in erster Linie der Gesetzgeber zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit (Abbau sozialer Ungleichheit, Schutz der sozial Schwachen;...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechtsvorschrift
Rechtsnorm oder Rechtssatz (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung) im Unterschied zu den nur die staatliche Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschriften, die i.d.R. Rechtsnormen näher erläutern oder ausführen. Rechtsnormen sind generell-abstrakte Regelungen, die für jedermann verbindlich sind....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rangprinzip
Grundsatz zur Lösung eines Konflikts zwischen sich widersprechenden rechtlichen Regelungen: Höher stehendes Recht verdrängt nachstehendes Recht. Rangprinzip gilt für das gesamte Recht. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Partei
1. Staatsrecht: Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie eine ausreichende...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
supranationales Recht
1. Begriff: Rechtsnormen, die von supranationalen Organisationen kraft eigener - durch völkerrechtlichen Vertrag übertragener - Rechtsetzungsbefugnis erlassen werden und dem nationalen Recht der Vertragsparteien vorgehen. 2. Beispiele finden sich im Recht der Europäischen Union (EU). Aus...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Mandat
Übertragung der Ausübung von Rechten auf einen anderen. 1. Abgeordneter erhält Mandat für die Ausübung der politischen Rechte der Wähler durch die Wahl. Gemäß Art. 38 I 2 GG ist er an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen (sog. freies Mandat). 2. Rechtsanwalt erhält Mandat für die Wahrnehmung der Rechte seines Klienten (Mandanten)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechtsweggarantie
grundrechtliche Verbürgung, nach der für jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen steht (Art. 19 IV GG). Ausnahme gemäß Art. 10 II GG bei Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wenn Gesetz dies bestimmt und von...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Naturrecht
Vernunftrecht; ein im Gegensatz zum staatlich gesetzten positiven Recht im Wesen des Menschen (in seiner „Natur“) oder seiner Vernunft begründetes Recht, das, weil es „natürlich“ und damit unwandelbar und allgemeingültig ist, allem positiven (d.h. von Menschen gesetzten und damit...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gesetze
1. Im formellen Sinn: Alle in einem förmlichen, meist in der Verfassung vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossene Rechtsvorschriften. 2. Im materiellen Sinn: Neben den Gesetzen im formellen Sinn auch Rechtsverordnungen, Satzungen und das Gewohnheitsrecht. Vgl. auch Bundesrecht, Landesrecht. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Demokratie
StaatsrechtStaatsform, bei der alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes ausgeht. 1. Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allg. Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich. 2. Gesetzgebendes und...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
VWL
(
Neue Politische Ökonomie
) ,
BWL
(
BWL
)
Mehrheitswahl
Wahlverfahren, bei dem die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk über den Wahlausgang entscheidet. Absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; relative Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit). Anders: Verhältniswahl....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Normenkontrolle
Überprüfung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung am Maßstab von Normen höheren Ranges (z.B. des Verfassungsrechts). Das Verfahren der Normenkontrolle ist in Art. 93 I 2 und 100 GG sowie in den Länderverfassungen geregelt. Einzelheiten im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Bundesstaat
Zusammenschluss von Gliedstaaten zu einem bes. Gesamtstaat mit eigenen Organen und eigener Verfassung. Letzterer wird als „Bund“ bezeichnet. Die Gliedstaaten verfügen über verfassungsmäßig gesicherte eigenständige und nicht beschränkbare Kompetenzbereiche und sind an der Bildung des...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Begnadigung
Es handelt sich um den Erlass, die Ermäßigung oder die Umwandlung rechtskräftig erkannter Strafen oder strafähnlicher Sanktionen. Das Gnadenrecht steht für den Bund nach Art. 60 II GG dem Bundespräsidenten und den von ihm bestimmten Stellen zu; für die Länder dem zuständigen Landesorgan,...
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Territorialitätsprinzip
Staatsrecht Begrenzung der hoheitlichen Wirkungsmöglichkeit auf das Staatsgebiet. Sozialversicherungsrecht Grundsatz, wonach die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung nur für Personen gelten, die im Bundesgebiet beschäftigt oder selbstständig tätig...
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BWL
(
Internationales Steuerrecht
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
)
Kodifikation
Zusammenfassung von Rechtsvorschriften eines bestimmten Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetz (Codex), z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Sozialgesetzbuch (SGB) u.a. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechtsstaat
in einem allg. Sinn ein Staat, in dem nicht Willkür herrscht, sondern das Recht zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Als eines der elementaren Prinzipien des Grundgesetzes (Art. 20 I, 28 I GG) hat das Rechtsstaatsprinzip in zahlreichen Vorschriften und Grundsätzen eine...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verfassungsänderung
Änderung der geschriebenen Verfassung. Die Verfassungsänderung ist grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So ist eine Änderung des Grundgesetzes (GG) nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich (Art. 79...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gewerbefreiheit
Freiheit für jedermann, einer wirtschaftlichen Betätigung an jedem Ort zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachgehen zu können. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Gewerbefreiheit in Art. 2 I und 12 I GG verankert. Auch die Gewerbeordnung (GewO) geht vom...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Briefgeheimnis
1. Allgemein: Schutz der Vertraulichkeit individueller schriftlicher Kommunikation, verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 10 I GG. Beschränkungen sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig (z.B. Kontrolle der Briefpost von Gefangenen). 2. Geschäftsbriefe: Das Briefgeheimnis gilt nicht...
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Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Finanzmanagement
) ,
Recht
(
Post- und Fernmeldewesen
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
öffentliches Recht
Rechtssätze, die im Gegensatz zum Privatrecht die Beziehungen des Einzelnen zum Staat und den Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Träger öffentlicher Gewalt zueinander regeln und aus denen Träger öffentlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet sein können, z.B. Straf-, Steuer-,...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Gewaltenteilung
rechtsstaatlicher Grundsatz, demzufolge die Staatsgewalt durch voneinander getrennte Träger der Staatsgewalt ausgeübt wird. Unterschieden werden die horizontale Gewaltenteilung auf einer Ebene von Jurisdiktionen (Legislative oder Gesetzgebung, Exekutive oder Verwaltung und Judikative oder...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rechtsprechung
staatliche Tätigkeit zur verbindlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in einem rechtlich geregelten Verfahren (Prozess) in Anwendung des geltenden Rechts durch unbeteiligte Rechtspflegeorgane (Gerichte). Anders: Gesetzgebung, Verwaltung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Konnexitätsprinzip
verfassungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Regel, nach der die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Finanzierungshoheit) von demjenigen Aufgabenträger zu tragen sind, der über Art und Intensität der Aufgabenerfüllung entscheidet („wer bestellt, bezahlt”). Die...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Durchsuchung
Behördliches Suchen nach Personen, Sachen oder z.B. Beweismitteln wegen einer Straftat, v.a. in der Wohnung, in Geschäftsräumen oder anderen Räumen sowie Behältnissen (Haussuchung)....
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Zwangsvollstreckung
)
Gewalt
1. Allgemein: Anwendung physischer Kraft gegen Personen oder Sachen; oft Unrechtstatbestand; eindeutige Definition umstritten. 2. Im Sinn von Staats-Gewalt: Ausdruck (1) des allg. Staat-Untertanen-Verhältnisses; (2) von bes. Gewaltverhältnissen (Sonderstatusverhältnisse), in denen sich...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Familienrecht
)
Wirtschaftsverfassung
Der Begriff stammt aus der jüngeren historischen Schule und wurde dort meist gleichbedeutend mit verwandten Begriffen wie Wirtschaftsstil, Wirtschaftsstufe, Wirtschaftssystem oder Wirtschaftsordnung gebraucht. Aufgegriffen wurde er in den 30er Jahren von Vertretern der Freiburger Schule (Böhm,...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Staatsbürger
1. I.w.S.: Personen deutscher Staatsangehörigkeit. 2. I.e.S.: die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindenden, wahlberechtigten Personen....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
)
Rückwirkung
liegt vor, wenn an einen abgeschlossenen Tatbestand durch eine Rechtsnorm rückwirkend Rechtsfolgen geknüpft werden. Man unterscheidet: (1) Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift. Sie ist...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Organhaftung
Haftung der juristischen Person für das Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter. Die juristische Person muss für die von ihren gesetzlichen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtungen begangenen Handlungen, bes. die unerlaubten Handlungen, genauso einstehen, wie eine...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Senat
1. Bezeichnung für die Regierungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen; Senatoren: Mitglieder dieser Regierungen; Regierender Bürgermeister: Chef dieser Regierungen. 2. Bezeichnung für kollegiale Spruchgremien höherer Gerichte, z.B. die Senate des Bundesgerichtshofs. 3. In manchen...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Inkompatibilität
1. Allgemein: Unvereinbarkeit, Unverträglichkeit. 2. Öffentliches Recht: Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung mehrerer öffentlicher Ämter durch eine Person. Beispiel: Berufsrichter darf nicht zugleich Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt wahrnehmen, § 4 DRiG. 3. Gesellschaftsrecht: Unvereinbarkeit von Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmandat (§ 105 AktG)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
)
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
höchstes Bundesgericht („Hüter der Verfassung”); Sitz in Karlsruhe.RechtsgrundlageArt. 92–94 GG, Gesetz über das BVerfG vom 11.8.1993 (BGBl. I 1473) m.spät.Änd.AufgabenZuständigkeit ist in Art. 93 GG und § 13 BVerfGG enumerativ festgelegt, v.a.: (1) Entscheidung in erster und letzter...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Wahlen
in der Bundesrepublik Deutschland Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. 1. Die Wahl zum Europäischen Parlament ist durch das Europawahlgesetz (EuWG) i.d.F. vom 8.3.1994 (BGBl. I 423, 555) m.spät.Änd. und die Europawahlordnung (EuWO) i.d.F. vom 2.5.1994 (BGBl. I 957) m.spät.Änd....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
VWL
(
Sozialpolitik
)
Regalien
Regale; wirtschaftlich nutzbare Hoheitsrechte im Ständestaat des Mittelalters; z.B. Münz-, Berg-, Fischerei-, Jagd-, Salzregal. Von ständischer Bewilligung unabhängige, zweitwichtigste Einnahmequelle des Fürsten (nach Domäneneinkünften). Missbräuche - bes. des Münzregals - führten zum kontinuierlichen Abbau der Regalien durch die Stände bzw. später durch die Parlamente....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Republik
1. I.e.S.: Gegenbegriff zur Monarchie, d.h. Staatsform, mit der jede Form der Erbmonarchie o.Ä. abgelehnt wird. 2. I.w.S. bezeichnet Republik das Gemeinwesen (lat. res publica), bei dem die Staatsgewalt auf die Gemeinschaft zurückzuführen ist. Für die Bundesrepublik Deutschland...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Inländer
natürliche und juristische Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz im Inland haben. I.S.d. Zahlungsbilanzstatistik zählen zu den Inländer auch die inländischen Gebietskörperschaften sowie die inländische Notenbank, nicht hingegen die Angehörigen des diplomatischen...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Polizei- und Ordnungsrecht, Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
)
Außerkrafttreten von Rechtssätzen
(Gesetzen, Verordnungen) erfolgt: (1) Durch Zeitablauf, wenn von Anfang an eine Befristung vorgesehen war; (2) durch förmliche Aufhebung durch einen späteren Rechtssatz; (3) durch Kollision mit einer späteren Rechtsnorm gleichen oder höheren Ranges. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Rahmengesetzgebung
Die Rahmengesetzgebung wurde mit Inkrafttreten der Föderalismusreform I am 1.9.2006 (BGBl. I 2034) abgeschafft, Art. 75 GG wurde aufgehoben. Zuvor hatte der Bund das Recht, Rahmenvorschriften für bestimmte Bereiche (z.B. Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienste der Länder und Gemeinden...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Autonomie(-prinzip)
KörperschaftenRecht staatlicher oder anderer Körperschaften (Gemeinden, Hochschulen, Kirche) zur Setzung eigenen Rechts in gewissen Grenzen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Art. 28 II GG, den Hochschulen in Art. 5 III GG i.V. mit Art. 19 III GG und den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Völkerrecht
die zwischen den souveränen Staaten kraft Gewohnheits- oder Vertragsrecht bestehenden Rechtssätze, durch die ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Friedens- und Kriegszeiten geregelt werden. Nach Art. 25 GG sind die allg. Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Parteitag
Mitgliederversammlung einer politischen Partei. Oberstes Organ des jeweiligen Gebietsverbandes, beschließt Parteiprogramme, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien. Der Parteitag wählt den Vorstand, dessen Tätigkeitsbericht er mind. alle zwei Jahre entgegennimmt und darüber Beschluss fasst (§ 9 ParteienG)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Stichtag
StatistikReferenzzeit.Rechtfür rechtsverbindliche Abmachungen (Verträge), Gesetze und Verordnungen der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens.Rechnungswesender durch HGB vorgeschriebene Bilanzzeitpunkt (Stichtagsprinzip) oder für Zwischen- und Sonderbilanzen der von der Sache her gebotene Termin....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Statistik
)
Initiativrecht
ArbeitsrechtRecht des Betriebsrats, eine Angelegenheit dem Arbeitgeber zur Entscheidung vorzulegen und im Falle der Nichteinigung in den Fällen der Mitbestimmung zur verbindlichen Entscheidung vor die Einigungsstelle zu bringen („Regelungsanspruch”), insbesondere in sozialen Angelegenheiten...
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Recht
(
Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung, Gewinnbeteiligung, betriebliche Altersvorsorge, technischer Arbeitsschutz
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Lobby
1. Amerik. für Vorraum, Empfangshalle von Hotels oder auch Wandelhallen des Parlaments. 2. Eine aus dem Amerikanischen übernommene Bezeichnung für die Einflussnahme von Interessenvertretungen auf die Entscheidungen von Parlament und Regierung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Staatsgewalt
die dem Staat zustehenden Hoheitsbefugnisse. Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verfassungsgericht
Gericht, dessen wesentliche Aufgabe die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Verfassungsrechts ist. Auf Bundesebene nimmt diese Aufgabe das Bundesverfassungsgericht wahr, in den Ländern ein Verfassungsgericht des Landes (Staats- oder Verfassungsgerichtshof)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verfassungsgerichtsbarkeit
)
Legalität
Gesetzmäßigkeit; Übereinstimmung des Handelns sowohl des Einzelnen als auch der Behörden mit dem geltenden Recht....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Parlamentsvorbehalt
Wenn eine Regelung wegen ihrer Bedeutung v.a. für die Grundrechte des Bürgers nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden kann, spricht man von Parlamentsvorbehalt (Vorbehalt des Gesetzes; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.9.1990 (BGBl. II 1318), dem mit Vertragsgesetz vom 11.10.1990 (BGBl. II 1317) zugestimmt wurde, abgeschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Frankreich, der damaligen Sowjetunion, Großbritannien und den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Legislative
die gesetzgebende, rechtsetzende Gewalt, z.B. Bundestag. Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verkündung
1. Förmliche Bekanntgabe von Gesetzen und Rechtsverordnungen in den dafür bes. bestimmten Amtsblättern (Publikationsorgane). Erst mit der Verkündung werden Rechtsvorschriften wirksam; mit ihrem Inkrafttreten werden sie verbindlich. Für das Bundesrecht geregelt in Art. 82 GG. 2. Die im...
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Recht
(
Allgemeines Strafrecht, Kriminologie
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
)
Gesetzgebung
staatliche Tätigkeit, die den Erlass von Gesetzen zum Gegenstand hat. Vgl. auch Gewaltenteilung, Gesetzesvorlage, Gesetzgebungskompetenz. Anders: Rechtsprechung, Verwaltung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Exekutive
die vollziehende Gewalt; sie umfasst die Regierung als staatsleitendes Organ und die Verwaltung. Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Vereinigungsfreiheit
das durch Art. 9 I GG verfassungsmäßig garantierte Grundrecht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
)
Quorum
gesetzlich oder satzungsgemäß bestimmte Zahl von Mitgliedern, die bei einer gültigen Beschlussfassung eines Gremiums mind. beteiligt oder anwesend sein muss....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Treuhandanstalt
durch Beschluss des Ministerrats der DDR am 1.3.1990 errichtet. Ihre Tätigkeit endete zum 31.12.1994. Die Treuhandanstalt hatte die Aufgabe, das volkseigene Vermögen nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft zu reorganisieren und zu privatisieren. Nach Auflösung der Treuhandanstalt...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 (BGBl. II 537), dem mit Vertragsgesetz vom 25.6.1990 (BGBl. II 518) zugestimmt worden ist und der am 30.6.1990 in Kraft trat...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Hearing
Anhörung z.B. von Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Sachverständigen zu Gesetzentwürfen oder politischen Themen, die ihre Interessen berühren oder zu denen ihre bes. Kenntnisse und Erfahrungen gefragt sind....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Konfiskation
Entziehung des Eigentums zugunsten des Staates (Fiskus) ganz ohne oder ohne ausreichende Entschädigung. Verfassungsrechtlich nicht zulässig (Art. 14 III GG). Sonderfall: Einziehung von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde oder die durch eine strafbare Handlung erworben wurden. Anders: Enteignung....
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Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Regierungsakt
Hoheitsakt der Regierung, der wegen seines überwiegend politischen Charakters im Gegensatz zu den Verwaltungsakten der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen ist (sog. nicht justiziabler Hoheitsakt). Beispiel: Festlegung der Richtlinien der Politik....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Dienstpflichtverletzung
dasselbe wie Amtspflichtverletzung (Amtshaftung)....
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Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
)
Observanz
Herkommen; örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht, anzutreffen noch im Gemeinderecht....
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Recht
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Interpellation
parlamentarische Anfrage; Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Regierung; Mittel der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. ...
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Recht
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Zeitgesetz
Amtlicher und geschäftlicher VerkehrIm amtlichen und geschäftlichen Verkehr sind Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit zu verwenden (§ 1 II des Einheiten- und Zeitgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.2.1985 (BGBl. I S. 408) m.spät.Änd. Die gesetzliche Zeit ist die...
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Recht
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
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Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Vorschaltgesetz
Bezeichnung für ein Gesetz, in dem ein Teil eines größeren Gesetzgebungsvorhabens vorweg geregelt wird, z.B. bei bes. Dringlichkeit....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Beratungshilfe
außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährte Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten; geregelt im Beratungshilfegesetz vom 18.6.1980 (BGBl. I 689) m.spät.Änd. Anders: Prozesskostenhilfe....
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Pleite
umgangssprachlicher Ausdruck für Bankrott bzw. Insolvenz....
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB)
Treuhandanstalt....
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
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(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
BMGB
Abk. für Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH; Treuhandanstalt....
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Bürger
Staatsbürger. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Kommune
Gemeinde....
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Kommunalrecht
)
Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG)
Treuhandanstalt....
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
)
Menschenrechte
Grundrechte. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
objektives Recht
Recht. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Parteienfinanzierung
Partei. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
politische Partei
Partei. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rahmenkompetenz
Kompetenz. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Ratifikation
Ratifizierung; Staatsvertrag. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
)
Regale
Regalien. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
subjektives Recht
Recht. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verfassungsrecht
Verfassung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Veröffentlichungsbefugnis
öffentliche Bekanntmachung. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Verordnung
Rechtsverordnung. ...
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(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Vertretungszwang
Anwaltszwang....
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
)
Vorbehalt des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. ...
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Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. ...
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