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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Tätigkeit zur verbindlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in einem rechtlich geregelten Verfahren (Prozess) in Anwendung des geltenden Rechts durch unbeteiligte Rechtspflegeorgane (Gerichte).
Anders: Gesetzgebung, Verwaltung.
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