Direkt zum Inhalt

Kreditsicherheiten

Definition: Was ist "Kreditsicherheiten"?

Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte), die den Gläubiger gegen das Ausfallrisiko (Kreditrisiko) aus einer Kreditgewährung absichern sollen. Auf Sicherheiten bestehen Kreditinstitute v.a. im mittel- und langfristigen Bereich, weil dort der Verlass auf die weiter bestehende Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers angesichts der nicht vorhersehbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen oft nicht gegeben und daher die Gewährung eines Blankokredites (d.h. ohne Sicherheiten)  mit nicht vertretbaren Risiken verbunden ist.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte), die den Gläubiger gegen das Ausfallrisiko (Kreditrisiko) aus einer Kreditgewährung absichern sollen. Auf Sicherheiten bestehen Kreditinstitute v.a. im mittel- und langfristigen Bereich, weil dort der Verlass auf die weiter bestehende Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers angesichts der nicht vorhersehbaren künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen oft nicht gegeben und daher die Gewährung eines Blankokredites mit nicht vertretbaren Risiken verbunden ist.

    2. Arten:
    (1) Nach der Art des Sicherungsgegenstandes: Personensicherheiten, Sachsicherheiten;
    (2) im Hinblick auf die Abhängigkeit von der zu sichernden Forderung: Akzessorische Kreditsicherheiten, nicht akzessorische (abstrakte) Kreditsicherheiten.

    Vgl. Abbildung „Kreditsicherheiten - Arten”.

     

    3. Qualität: Bei Personensicherheiten bildet das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen (abzüglich der Schulden) des Sicherungsgebers die Vermögens- und damit Sicherungsgrundlage. Bei Sachsicherheiten entscheidet der zu ermittelnde Wert des Sicherungsgegenstandes. Die Werthaltigkeit soll während der Laufzeit des Kredites erhalten bleiben. Die Qualität der Bewertung erweist sich regelmäßig im Insolvenzverfahren. Personensicherheiten versagen im Insolvenzverfahren des Sicherheitengebers, weil sie nur eine einfache Insolvenzforderung darstellen, während die Sachsicherheiten ein bevorzugtes Recht in Form der Absonderung gemäß §§ 49 ff. InsO gewähren.

    4. Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten (Ersatzsicherheiten im Kreditgeschäft) haben sich Patronatserklärungen, Organschaftserklärungen sowie Negativ-Erklärungen und Positiverklärungen, der Kommanditrevers und das Zurücktreten mit Forderungen herausgebildet.

    5. Überwachung: Abhängig von der Art der Kreditsicherheit wird das Kreditinstitut im Rahmen der Kreditüberwachung von Zeit zu Zeit untersuchen, ob die Sicherheit noch vorhanden und in gutem Zustand ist, und deren Wert überprüfen.

    6. Verwertung: Bei Insolvenz eines Kreditnehmers und Abwicklung seines Kreditengagements wird die Gläubigerbank die ihr zur Verfügung stehenden Sicherheiten schnellst- und bestmöglich verwerten, um den Ausfall an Kapital und Zinsen niedrig zu halten. Die Methode und die Schwierigkeit der Verwertung ist von der Art der Sicherheit abhängig.

    7. Maßnahmen der Kreditsicherung: a) Kreditprüfung: Prüfung der Kreditfähigkeit, der Kreditwürdigkeit des antragstellenden Kreditnehmers und der angebotenen Sicherheiten.
    b) Kreditstreuung: Verteilung der Kredite auf unterschiedliche Kunden, Branchen, Kreditarten, Laufzeiten.
    c) Kreditlimitierung: Festsetzung von Kredithöchstbeträgen für einzelne Kunden, Kreditarten, Geschäftssparten.
    d) Kreditbesicherung: Vereinbarung von Sicherungsrechten für den Fall der vollständigen oder teilweisen nicht vertragsmäßigen Erfüllung des Kreditvertrages.
    e) Kreditüberwachung: Überwachung von Zinszahlungen, Tilgungen, Kreditlimits, Sicherheiten, der künftigen Entwicklung der Kreditwürdigkeit des Schuldners.

    Vgl. Abbildung „Kreditsicherheit - Maßnahmen der Kreditsicherung”.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kreditsicherheiten"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Kreditsicherheiten Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kreditsicherheiten-41308 node41308 Kreditsicherheiten node39340 Kreditwürdigkeit node41308->node39340 node38276 Kreditsicherung node41308->node38276 node44034 Patronatserklärung node41308->node44034 node45117 Recht node41308->node45117 node38061 Kapital node41308->node38061 node48070 Tilgung node41308->node48070 node36986 Kreditfähigkeit node41308->node36986 node100061 Wissenschaft node100061->node45117 node29137 Bonitätsprüfung node29137->node39340 node38053 Kreditwürdigkeitsprüfung node39340->node38053 node64867 Letter of Comfort node99356 Sicherungsgeschäfte node44034->node64867 node44034->node99356 node44034->node38276 node37388 Institution node38236 Moral node38236->node45117 node45117->node37388 node31465 Arbeit node38061->node31465 node43179 Rückstellung node38061->node43179 node45598 Produktionsfaktoren node38061->node45598 node53106 Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer node53106->node48070 node39685 Liquidität node39685->node48070 node28518 Anleihe node48070->node28518 node54080 Wirtschaft node54080->node38061 node36986->node39340
    Mindmap Kreditsicherheiten Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kreditsicherheiten-41308 node41308 Kreditsicherheiten node38061 Kapital node41308->node38061 node48070 Tilgung node41308->node48070 node45117 Recht node41308->node45117 node44034 Patronatserklärung node41308->node44034 node39340 Kreditwürdigkeit node41308->node39340

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete