Bestimmbarkeitsgrundsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundvoraussetzung für wirksame Abtretungen oder Sicherungsübereignungen als Kreditsicherheiten. Nur wenn die abgetretenen Rechte und/ oder sicherungsübereigneten Waren oder Gegenstände eindeutig gekennzeichnet oder beschrieben sind, kann im Verwertungsfall eine Aussonderung erfolgen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bestimmbarkeitsgrundsatz
ausgehend