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Objektart

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Immobilieninteressenten investieren je nach Motivlage oder Lebensphase (Lebensphasenmodell) in unterschiedliche Objektarten, die nachstehend charakterisiert sind:

    Einfamilienhaus

    Das Einfamilienhaus ist ein Grundstück, bebaut mit einer einzigen Wohneinheit. I.d.R. ist auf dem Grundstück mind. eine Garage bzw. ein Kfz-Stellplatz vorhanden.

    Man unterscheidet zwischen:

    • freistehendem Einfamilienhaus (gekennzeichnet durch ein einzelnes Grundstück ohne ein an die Hauswand angrenzendes Nachbargebäude).
    • Doppelhaushälfte (gekennzeichnet durch zwei aneinander anschließende Gebäude mit jeweils separatem Grundstück bzw. Grundstücksanteil).
    • Reihenhaus (gekennzeichnet durch mehr als zwei aneinander anschließende Gebäude mit jeweils separatem - zumeist vergleichsweise kleinem - Grundstück bzw. Grundstücksanteil).

    Zweifamilienhaus

    Ein Zweifamilienhaus ist ein Grundstück bebaut mit einem Gebäude und zwei Wohneinheiten.

    Eine Sonderform ist das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, welche durch eine deutlich geringere Größe und ggf. einem fehlenden separaten Hauseingang gekennzeichnet ist.

    Eigentumswohnung

    Eine Eigentumswohnung ist eine Wohneinheit in einem Gebäude mit mehreren Wohneinheiten. Der Käufer erwirbt ein sog. Sondereigentum an der Wohnung (plus Stellplatz, Keller- oder Abstellraum) und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

    Mehrfamilienhaus

    Das Mehrfamilienhaus ist ein Grundstück, bebaut mit einem Gebäude, welches mindestens drei Wohneinheiten besitzt. Mehrfamilienhäuser können auch Gewerbeflächen enthalten (gemischtgenutztes Grundstück).

    Vgl. auch Nutzungsdauer nach Objektarten.

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    Mindmap "Objektart"

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