Direkt zum Inhalt

Freistellungserklärung

Definition: Was ist "Freistellungserklärung"?

Bei Kreditbesicherung in Form einer Globalgrundschuld durch eine Bank auf einem größeren Bauobjekt, welches anschließend aufgeteilt und einzeln verkauft wird, erklärt die Gläubigerbank dem Käufer (in Vertretung dem Notar), dass sie die spezielle Einheit nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme von der Globalbelastung freistellt. Dies kann auch bei einem teilfertiggestellten Objekt erforderlich werden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    § 3 I Satz 1 Nr. 3 MaBV. Bei Kreditbesicherung in Form einer Globalgrundschuld durch eine Bank auf einem größeren Bauobjekt, welches anschließend aufgeteilt und einzeln verkauft wird, erklärt die Gläubigerbank dem Käufer (in Vertretung dem Notar), dass sie die spezielle Einheit nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme von der Globalbelastung freistellt. Dies kann auch bei einem teilfertiggestellten Objekt erforderlich werden. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fertig gestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierenden Instituts den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten oder nur diejenigen Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen. Hier kann die Bank also wahlweise vorgehen.

    Ein Bauträger darf in den Fällen des § 34c I Satz l der Gewerbeordnung, sofern dem Auftraggeber Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll, Vermögenswerte des Auftraggebers zur Ausführung des Auftrages erst entgegennehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen lassen, wenn u.a. die Freistellung des Objektes von allen Grundpfandrechten, die der Auflassungsvormerkung im Range vorgehen oder gleichstehen und nicht übernommen werden sollen, gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird (siehe auch § 13a BeurkG). Wann die Freistellung gesichert ist, ist in § 3 IV MaBV geregelt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Freistellungserklärung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Freistellungserklärung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freistellungserklaerung-53005 node53005 Freistellungserklärung node27887 Auflassungsvormerkung node53005->node27887 node41863 Kreditbesicherung node53005->node41863 node34837 Grundstück node27887->node34837 node33315 Grundbuch node27887->node33315 node41827 Insolvenzverfahren node27887->node41827 node52820 Kauf von einem ... node27887->node52820 node29010 Bauabzugsteuer (BASt) node29010->node53005 node49603 Umsatzsteuer node29010->node49603 node47963 Werbungskosten node29010->node47963 node28297 Betriebsausgabe node29010->node28297 node41308 Kreditsicherheiten node41863->node41308 node28611 Blankokredit node41863->node28611 node52820->node53005 node44896 Risiko node52820->node44896 node33079 Finanzierung node52820->node33079
    Mindmap Freistellungserklärung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freistellungserklaerung-53005 node53005 Freistellungserklärung node27887 Auflassungsvormerkung node53005->node27887 node41863 Kreditbesicherung node53005->node41863 node29010 Bauabzugsteuer (BASt) node29010->node53005 node52820 Kauf von einem ... node52820->node53005

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete