Gläubiger
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditor; derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner (Debitor) eine Leistung zu fordern berechtigt ist (§ 241 BGB). Bei allen Kaufverträgen ist der Verkäufer Gläubiger des Käufers hinsichtlich des Kaufpreises, Schuldner in Bezug auf die Lieferung der Ware.
Gläubiger im Mahnverfahren: Antragsteller.
Mindmap "Gläubiger"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Gläubiger
ausgehend
eingehend
- Abtretungsanzeige
- Aufrechnung
- Aufwendungsersatz
- Beitrittsbeschluss
- Besicherung
- Briefübergabe
- Freistellungsauftrag
- Fremdfinanzierung
- Geld
- Gläubigerschutz
- Kautionsversicherung
- Kreditoren
- Kreditsicherheiten
- Netting
- Schuldner
- Schutzpflicht
- Sonderkündigungsrecht in der Zwangsversteigerung
- Umschuldung
- Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
Gläubiger
ausgehend