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Projektfinanzierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: spezielle Form der Finanzierung für großvolumige Investitionsvorhaben (Projekte), bei der die Rückzahlung der aufgenommenen Finanzierungsmittel allein aus den zukünftig zu erwirtschaftenden Erträgen (Cashflow) erfolgen soll. Finanziert werden auf diese Weise v.a. nationale und internationale Großprojekte wie Kraftwerke, Infrastrukturvorhaben, chemische Anlagen, Staudämme, Raffinerien oder Pipelines, bei denen verschiedene Projektbeteiligte gemeinsam das Investitionsvorhaben verwirklichen. Projektfinanzierungen werden dann eingesetzt, wenn klassische Unternehmensfinanzierungen nicht möglich sind (z.B. aufgrund schwieriger ökonomischer oder politischer Bedingungen, geringer Mittel oder Budgets der Projektinteressenten, bilanzieller Situation der Projektträger). Zur Verwirklichung der Projekte wird üblicherweise eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Projektgesellschaft gegründet (SPC - Special Purpose Company) und die Geschäftsführung einer Betreibergesellschaft übertragen. Das Eigenkapital dieser Gesellschaft wird von sog. Sponsoren bereitgestellt (zumeist institutionelle Investoren); Fremdmittel werden von der Projektgesellschaft selbst aufgenommen.

    2. Merkmale: a) Cash Flow related Lending: Sämtliche Verpflichtungen (Betriebskosten, Zinsen und Tilgung) der Projektgesellschaft werden ausschließlich aus dem zukünftigen Free Cash Flow erfüllt (Differenz aus den ein- und ausgehenden Zahlungsströmen unter Berücksichtigung von Ersatzinvestitionen). Die Kreditvergabe basiert damit vornehmlich auf dem Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projektes. Mangels dinglicher Sicherheiten werden den Kreditgebern (Lenders) spezielle Rechte eingeräumt wie z.B. Eintrittsrechte in Verträge, Mitwirkungsrechte in der Geschäftsführung und Überwachung der Leistungen der Projektgesellschaft.
    b) Off Balance Sheet-Finanzierung: Da die Projektträger (Sponsoren) i.d.R. nicht zur Bilanzkonsolidierung verpflichtet sind, sind Projektfinanzierungen aus ihrer Sicht bilanzneutral, aufgenommene Kredite werden nur bei der Projektgesellschaft selbst bilanziert und verschlechtern damit nicht ihre Finanzkennzahlen bzw. Bonität. Die Haftung der Sponsoren bezieht sich auf die Kapitaleinlage und die dem Projekt zugehörigen Vermögensgegenstände (non recourse). Meistens werden jedoch zusätzliche betraglich begrenzte Verpflichtungen übernommen, z.B. in Form von Garantien oder Nachschussverpflichtungen (limited recourse). Darüber hinaus erfolgt kein Rückgriff auf das Vermögen des Sponsors.
    c) Risk Sharing: Die Risiken des Projekts werden auf die verschiedenen Projektbeteiligten verteilt (Sponsoren, Lieferanten, Betreiber, Abnehmer, Kreditgeber, Projektgesellschaft, Versicherungsunternehmen). Für Exportlieferungen und grenzüberschreitende Leistungen werden zur Risikoabsicherung häufig Exportkredit- und Investitionsversicherungen abgeschlossen. Je nachdem gibt es auch Garantien des Staates oder von supranationalen Organisationen (Weltbankgruppe, Europäische Investitionsbank).

    Wegen des hohen Kapitalbedarfs erfolgt die Kreditvergabe zumeist über Bankenkonsortien unter Leitung eines Arrangeurs. Die Finanzierung ist dabei langfristig (15 Jahre und länger) abgestimmt auf die zu erwartenden Zahlungsströme. Die erwirtschafteten Überschüsse werden zunächst für die Aufrechterhaltung des Projekts verwendet, anschließend erfolgen die Zins- und Tilgungsleistungen an die Kreditgeber und zuletzt Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber (Wasserfallprinzip). Es werden hauptsächlich Bankkredite aufgenommen, dazu kommen Emissionen von Anleihen und Mittel aus staatlichen, europäischen und internationalen Finanzierungsprogrammen. Zur finanziellen Entlastung öffentlicher Haushalte besteht bei öffentlichen Projekten die Möglichkeit, private Unternehmen zu beteiligen (Public Private Partnerships - PPP).

     

     

     

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