Sachsicherheit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
absolut geschütztes dingliches Verwertungsrecht an Forderungen und anderen Rechten, beweglichen Sachen und Grundstücken. Bei Insolvenz des Sicherungsgebers hat der Sicherungsnehmer ein Recht auf uneingeschränkten Zugriff auf das Sicherungsmittel; anderen Insolvenzgläubigern ist der Zugriff auf den mit einem dinglichen Recht belasteten Sicherungsgegenstand verwehrt. Die Qualität der Sachsicherheit wird von der Werthaltigkeit und den Verwertungsmöglichkeiten des Sicherungsmittels bestimmt.
Formen der Sachsicherheit: Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Grundpfandrechte (z.B. Sicherungshypothek, Sicherungsgrundschuld).
Vgl. auch Kreditsicherheiten, Personensicherheit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Factoring Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Patronatserklärung Prozess Präambel Recht Subsidiarität akzessorische Sicherheiten eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Sachsicherheit
ausgehend
eingehend
Sachsicherheit
ausgehend