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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Im formellen Sinn: Alle in einem förmlichen, meist in der Verfassung vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossene Rechtsvorschriften.
2. Im materiellen Sinn: Neben den Gesetzen im formellen Sinn auch Rechtsverordnungen, Satzungen und das Gewohnheitsrecht.
Vgl. auch Bundesrecht, Landesrecht.
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