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Tierschutzmaßnahmen

Definition: Was ist "Tierschutzmaßnahmen"?

Tierschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zum Schutz von Tieren vor unnötigem Zufügen von Leid, Schmerzen und Verletzungen und vor willkürlichen Beeinträchtigungen durch Menschen. Insbesondere geht es um die artgerechte Behandlung und Haltung. Die Art selbst steht, anders als bei Maßnahmen im Artenschutz, nicht im Fokus. Es sind auch nicht alle Tiere angesprochen, sondern vor allem Wirbeltiere, etwa Säugetiere.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Vereine und Praxis
    3. Kritik und Ausblick 

    Allgemein

    Tierschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zum Schutz von Tieren vor unnötigem Zufügen von Leid, Schmerzen und Verletzungen und vor willkürlichen Beeinträchtigungen durch Menschen. Insbesondere geht es um die artgerechte Behandlung und Haltung. Die Art selbst steht, anders als bei Maßnahmen im Artenschutz, nicht im Fokus. Es sind auch nicht alle Tiere angesprochen, sondern vor allem Wirbeltiere, etwa Säugetiere. Es ist zudem i.d.R. nicht das Ziel, Tierrechte so zu begründen und anzuwenden, dass Haltung und Tötung ausgeschlossen werden. Damit bleibt Tierschutz weit hinter den Anliegen von Tierrechtlern wie Peter Singer und Tom Regan zurück. Der Begriff des Tierwohls wird teils in Aktionen und Kampagnen von Einzelhändlern und Schlachtbetrieben verwendet. Diese zielen vor allem auf das Wohlbefinden des Menschen bei der Ausbeutung von Tieren. Tierschutzmaßnahmen können von Einzelnen wie von Staaten und Organisationen ergriffen und von Gesetzen und Verordnungen gestützt werden.

    Vereine und Praxis

    Albert Knapp gründete 1837 den ersten deutschen Tierschutzverein, der später in den Deutschen Tierschutzbund mündete. 1844 entstand der erste schweizerische Tierschutzverein, 1846 der erste österreichische. Das Tierschutzgesetz in Deutschland nimmt eine Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf an, dessen "Leben und Wohlbefinden" (Abschnitt 1, § 1) zu schützen sei. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft spricht in Art. 120 von der Würde der Kreatur, was sogar Pflanzen (evtl. seltene Blumen und uralte Bäume) einschließt. In der Praxis hat man in der Schweiz früh mit Maßnahmen zum Tierschutz experimentiert und diese implementiert, wie im Falle der Bewegungsfreiheit von Kühen in Ställen und der Freilandhaltung von Hühnern, ohne den Status Quo insgesamt anzutasten. Viele Tierschutzorganisationen auf der ganzen Welt helfen Haustieren, was allerdings Nutz- und Wildtieren schaden kann, die als Futterquelle herhalten müssen. Zudem liegt oft eine Qualzucht vor, unter der die Individuen leiden, wie im Falle von Möpsen, Dackeln, Chihuahuas und Schäferhunden sowie Perser- und Sphinxkatzen.

    Kritik und Ausblick 

    Tierschutzmaßnahmen sind einerseits ein zentrales Anliegen einer Zivilisation, die diesen Namen verdient und nicht nur Menschen, sondern auch anderen Lebewesen ein Recht auf ein befriedigendes Leben ohne unnötiges Leiden zugesteht. Sie sind andererseits ein elementares Hindernis dabei, die Dinge weiterzudenken und einen Wechsel einzuleiten. Sie ändern letztlich nichts am Anthropozentrismus und nichts am Blick auf das Tier als etwas, das seiner Freiheit beraubt und einer Haltung, Tötung und Verwertung zugeführt werden darf. Die Tierethik widmet sich solchen Diskrepanzen und versucht das Empfinden (von Schmerz wie von Lust), das Leiden (über den Schmerz hinaus) und den Lebenswillen oder die Interessen von Lebewesen in den Vordergrund zu stellen und letztlich Tierrechte – auch mit Bezug zu den Menschenrechten – zu begründen und auszugestalten. Die Wirtschaftsethik hinterfragt Begrifflichkeiten wie "Tierwohl" und "Bodenhaltung" und schlägt neue Formen der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion vor, die von einer Ausbeutung von Tieren absehen.

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