Kannkaufmann
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jemand, der erst durch Eintragung ins Handelsregister (Handelsregistereintragung) die Kaufmannseigenschaft erlangt. Zu den Kannkaufleuten gehören Kleingewerbetreibende, soweit sie in das Handelsregister eingetragen sind (§ 2 HGB), sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 3 HGB).
Löschung: Ist Eintragung ins Handelsregister erfolgt, so ist Löschung nur nach den allg. Vorschriften möglich, erforderlich also z.B. Geschäftsaufgabe oder Herabsinken zum Kleinbetrieb.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Kannkaufmann
ausgehend
eingehend
Kannkaufmann
ausgehend