Kaufmann
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kauffrau. 1. Begriff: Im Sprachgebrauch jeder kaufmännische Tätige, im Rechtssinne nur, wer selbstständig ein Handelsgewerbe betreibt (nicht z.B. der Handlungsgehilfe).
Ausnahme: Formkaufmann, für den das Bestehen eines Handelsgewerbes nicht Voraussetzung ist. Jede natürliche und juristische Person kann Kaufmann sein, auch Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige (Geschäftsfähigkeit).
2. Arten: Istkaufmann, Musskaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.
Vgl. auch Scheinkaufmann.
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