Handelsgesellschaft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinigung von zwei oder mehr Personen (natürliche und/oder juristische) zum Betrieb von Handelsgeschäften, wenn die Gesellschaft als solche im Handelsregister eingetragen wird (Handelsregistereintragung); in verschiedenen Unternehmungsformen:
(1) Personengesellschaften (ausgenommen stille Gesellschaft, die nur Innengesellschaft ist);
(2) Kapitalgesellschaften.
Handelsgesellschaften sind streng zu trennen von den Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die nach BGB zu behandeln sind, Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Für Handelsgesellschaften gelten die für den Kaufmann bestehenden handelsrechtlichen Vorschriften (§ 6 HGB). Genossenschaften sind insoweit den Handelsgesellschaften gleichgestellt.
Gegensatz: Einzelkaufmann.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Handelsgesellschaft
ausgehend
eingehend
Handelsgesellschaft
ausgehend