Abwicklungsfirma
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung der Firma bei einer sich in Auflösung befindlichen Handelsgesellschaft, die bis zur völligen Abwicklung ihre bisherige Firma mit einem die Abwicklung andeutenden Zusatz, z.B. „in Liquidation“ („i.L.“), versehen muss (z.B. § 153 HGB, § 269 AktG, § 68 GmbHG, § 85 GenG).
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