Handelsbilanz
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Handelsrecht
1. Allgemein: Die durch § 242 I HGB vorgeschriebene Bilanz, die ein Kaufmann bei Beginn seines Handelsgewerbes (Eröffnungsbilanz) und jeweils für den Schluss eines Geschäftsjahres (Jahresbilanz) aufzustellen hat.
Vgl. auch Jahresabschluss.
2. Konzernabschluss: Handelsbilanz II.
Außenwirtschaft
Zahlungsbilanz, Teil der Leistungsbilanz, in der die Warenausfuhr als Zahlungseingang und die Wareneinfuhr als Zahlungsausgang erfasst wird. Daneben gibt es in der Leistungsbilanz die Dienstleistungsbilanz, die Einkommensbilanz sowie die Bilanz der laufenden Übertragungen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung
Aktiengesellschaft (AG)
Bilanzierung von Software
Dienstleistungen
Eigentumsvorbehalt
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Rückstellung
Sicherungsübereignung
Subsidiarität
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Handelsbilanz
ausgehend
eingehend
- abgeleitete Bilanz
- Anlagenkartei
- Anschaffungskosten
- antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung
- Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
- Ausfuhrüberschuss
- ausgeglichener Handel
- Außenhandelsgleichgewicht
- Bilanzwahrheit
- Einheitsbilanz
- Finanzierungsbilanz
- Firmenwert
- Importüberschuss
- latente Steuern
- Leistungsbilanz
- Maßgeblichkeitsprinzip
- Mehr- und Wenigerrechnung
- Merkantilismus
- negatives Kapitalkonto
- Neukeynesianische Makroökonomik, statisches Modell einer Währungsunion
- notwendiges Privatvermögen
- Organisationskosten
- Reinvestitionsrücklage
- schwebende Geschäfte
- Steuerausgleichskonto
- Steuerbilanz
- Zahlungsbilanz
Handelsbilanz
ausgehend