Außenhandelsgleichgewicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tauschgleichgewicht. 1. Außenhandelspraxis: Bezeichnung für eine ausgeglichene Handelsbilanz (Außenhandelsgleichgewicht i. e. S.) bzw. ausgeglichenen Außenbeitrag (Außenhandelsgleichgewicht i. w. S., Handelsbilanz plus Dienstleistungsbilanz).
Vgl. auch außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Zahlungsbilanz.
2. In der realen Außenwirtschaftstheorie für den Zwei-Länder-/Zwei-Güter-Fall abgeleitete Konstellation im Außenhandel, in der es keine Möglichkeit mehr gibt, durch weiteren Güteraustausch die Wohlfahrtsposition beider Länder zu erhöhen. Das Modell definiert aus Basissicht unrealistische Voraussetzungen.
Vgl. Tauschkurve, Außenhandelstheorie, Optimalzoll.
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