Drittland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Integrations- und Zollrechts. Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet (z.B. alle Nichtmitgliedsstaaten aus der Sicht der EU, hier: USA, China, Japan).
Vgl. auch regionale Integration.
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- passive Veredelung
- Transitlager
- Unionswaren
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