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Brexit

Definition: Was ist "Brexit"?

Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und für den Austritt des Vereinigten Königreichs (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europäischen Union steht. Der geregelte Brexit ist mit Ablauf des 31.1.2020 mit dem Austrittsabkommen vollzogen worden. Bis Ende 2020 gilt das UK weiter als zum EU-Binnenmarkt und der EU-Zollunion gehörend. Ein nachfolgendes Handelsabkommen und Abkommen über die künftige Zusammenarbeit von EU und UK ist am 24.12.2020 ausgehandelt worden und der Handelsteil ist seit 1.1.2021 in vorläufiger Anwendung (EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen) - seit dem 1.5.2021 ist das gesamte Abkommen in vollständiger Anwendung.  Seitdem gelten fürden Warenverkehr mit dem UK keine hohen Zölle (sondern der geringe Präferenzzoll, bzw. die Waren verbleiben zollfrei) , es gelten jedoch mengenmäßigen Beschränkungen (Quoten, Kontingente, etc.), alle Verbote und Beschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und viel mehr zollrechtliche Förmlichkeiten als zuvor (Zollanmeldungen, Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, Vorlage von Präferenzpapieren zur Anwendung des (reduzierten) Präferenzolls). Ausnahmen gelten alleine für das Gebiet von Nordirland, das aufgrund des Nordirland-Protokolls als zum Zollgebiet der EU gehörend gilt. Das Nordirland-Protokoll wird vom UK nicht vollständig umgesetzt. Seit Mitte 2022 werden von der Europäischen Kommission daher Vorstufen zu drei Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des Bruchs des Völkerrechts (Vertragsvölkerrecht) eingeleitet.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemeines
    2. Referendum
    3. Politische Folgen
    4. Wirtschaftliche Folgen
    5. Brexit-Wirtschaftsprognosen
    6. Austrittsverhandlungen
    7. Parlamentarischer Streit über den Brexit 2019
    8. Gerichtlicher Streit um die Parlamentspause (Prorogation) 2019
    9. Auswirkungen auf die EU
    10. Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion
    11. Verschiebung des Brexit
    12. Gesetzgebung zum Brexit
    13. Neue Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU

    Allgemeines

    Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europäischen Union (EU) steht. Der geregelte Brexit ist mit Ablauf des 31.1.2020 mit Hilfe des Austrittsabkommens vollzogen worden. Bis Ende 2020 galt das UK weiter als zum EU-Binnenmarkt und der Zollunion gehörend. Ein nachfolgendes Handelsabkommen und Abkommen über die künftige Zusammenarbeit von EU und UK ist am 24.12.2020 ausgehandelt worden und für den Handelsteil in vorläufiger Anwendung - seit dem 1.1.2021 vorläufig und seit dem 1.5.2021 in endgültiger Anwendung. Das UK gilt aus Sicht der EU als sog. Drittland. Seitdem sind Zölle vollständig zu erheben, alle Verbote und Beschränkungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und viel mehr zollrechtliche Förmlichkeiten sind zu beachten (Zollanmeldungen, Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer). Ausnahmen gelten alleine für das Gebiet von Nordirland, das aufgrund des Nordirland-Protokolls als zum Zollgebiet der EU gehörend gilt. Das Nordirland-Protokoll wird vom UK nicht vollständig umgesetzt. Daher wird seit Mitte 2022 von der Europäischen Kommission ein dreifacher Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet (sog. Vertragsverletzungsverfahren).

    Referendum

    Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % der Briten für einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmten für den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Großraum London stimmten für einen Verbleib in der EU.

    Politische Folgen

    Premier­minister David Cameron trat in der Folge zurück, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Präsident des Europäischen Rates Tusk, Kommissionspräsident Juncker und der damalige Präsident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspräsident, der niederländische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Der EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren für die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt hätte damit mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen werden sollen, wurde aber zweimal verschoben).
    Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) bestand im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands über eine Unabhängigkeit – Schottland hatte mit über 60 % für einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten, bei „wesentlichen Veränderungen im Vereinigten Königreich“ ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum durchführen zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hatte das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen über ein zweites Unabhängigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hatte zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. Am 27.6.2017 gab Sturgeon bekannt, die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen abzuwarten und erst danach über ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum abstimmen zu lassen - abhängig von den Inhalten und Ergebnissen der Verhandlungen. Im April 2019 wurde unter dem Eindruck der schleppenden Brexit-Austrittsverhandlungen und des drohenden "No-Deal"-Brexits die Erste Ministerin Schottlands vom schottischen Parlament damit beauftragt, ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum Schottlands herbeizuführen - entsprechende Gesetzgebung wurde vom schottischen Parlament auf den Weg gebracht. Premierministern May erteilte umgehend eine Absage an ein derartiges Ansinnen.
    In Nordirland würde eine neue EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsbürgerschaft geführt (2016 beantragten knapp 65.000 britische Bürger die irische - doppelte - Staatsbürgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Anträge um 40 %; im Jahr 2019 beantragten mehr als 900.000 britische Bürger die irische - doppelte - Staatsbürgerschaft). Auch in Nordirland hatte die Mehrheit von 55,8 % für den Verbleib des UK in der EU gestimmt (und die Fortsetzung des Friedensprozesses in Irland/Nordirland).
    Politische Beobachter sehen die Einheit des UK durch den Brexit gefährdet. Ein Zerfall des UK und eine Abspaltung von Schottland, sogar von Nordirland und Wales, wird für möglich gehalten (Separatismus in der EU). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsansprüche auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Außengrenze entstehen könnte) und Gibraltar will für einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Schäden für die EU (ggf. weitere Schwächung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU, Krise der Europäischen Union) werden befürchtet.
    Mit der förmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wurde der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Innerhalb von zwei Jahren mussten die Verhandlungen abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Austritt, es sei denn beide Verhandlungsparteien einigen sich über Verlängerungen der Verhandlungen und einen späteren Austrittszeitpunkt. Am 21.4.2017 kündigte Premierministerin Theresa May vorgezogene Neuwahlen an, um sich für den Brexit eine starke Verhandlungsposition zu verschaffen - die knappe absolute Mehrheit der Conservative Party von zehn Stimmen im Parlament sollte für eine bessere Verhandlungsposition deutlich ausgebaut werden. Im UK-Wahlkampf hat sich die Partei der Liberal Democrats für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Die Conservative Party strebt zur Not auch einen harten Brexit an, die Labour Party wirbt für einen weichen, verhandelten Brexit. Die Neuwahl am 8.6.2017 ergab den Verlust der absoluten Mehrheit für die Conservative Party und ein sog. "hung parliament", eine Situation ohne absolute Mehrheit für eine der beiden großen Parteien. Die Liberal Democrats waren im Wahlkampf mit einer Strategie gegen den Brexit (für den Verbleib in der EU angetreten). Die europaskeptische Partei UKIP hat keinen Sitz im Parlament erhalten. Die Conservative Party ist für die Bildung einer Minderheitsregierung auf die Stimmen der radikalen nordirischen Partei DUP (Democratic Unionist Party) angewiesen, mit der eine Duldung der Minderheitsregierung vereinbart worden ist (im Gegenzug erhält der Landesteil Nordirland zusätzliche Finanzzuwendungen in Höhe von 1,5 Mrd. Pfund). Politische Beobachter erwarteten eine Abkehr von harten Austrittsverhandlungen hin zu einer weicheren Austrittsstrategie. Am 21.6.2017 hat Queen Elizabeth II in der sog. Queen's Speech das Regierungsprogramm der Minderheitsregierung verlesen (pikanterweise mit einem blauen Hut mit gelben Sternen, welcher der Flagge der EU nachempfunden war), das sich schwerpunktmäßig mit dem Brexit und der inneren Sicherheit befasste - der Kurs für einen harten Brexit wird darin zunächst weiter verfolgt. Im Februar 2018 hat sich in London auf Grund der Verärgerung der Brexit-Gegner mit der Haltung und Performance der traditionellen politischen Parteien eine neue Pro-EU-Bewegung gegründet, die sich "Renew" nennt und der französischen "En Marche"-Bewegung nachempfunden sein soll. Im Juli 2018 traten Brexit-Minister Davis und Außenminister Johnson wegen des Streits über die Form des Brexit (harter Brexit oder weicher Brexit) von ihren Ämtern zurück. Im Herbst 2018 forderten die Delegierten des Labour-Parteitags ein erneutes Referendum und die Parteispitze strebte eine erneute Neuwahl an. Knapp 700.000 Menschen demonstrierten in London für ein erneutes Brexit-Referendum (Peoples Vote). Die schottische Erste Ministerin Sturgeon kündigte an, einem schwachen Brexit-Deal die Gefolgschaft im Parlament zu verweigern, ein erneutes Brexit-Referendum zu befürworten und ein erneutes Unabhängigkeitsreferendum für Schottland anzustreben. Nach Vorliegen des vorläufigen Brexit-Austrittsvertrags trat am 15.11.2018 im Streit um die Inhalte des Brexit Außenminister Raab zurück. Die Abstimmung über das Austrittsabkommen (die am 11.12.2018 stattfinden sollte) wurde am 10.12.2018 verschoben. Eine Zustimmung zum Brexit-Auskommen im britischen Parlament galt zu diesem Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich und eine Niederlage der Regierung drohte. Ein Misstrauensvotum gegen Theresa May wurde aus Reihen ihrer Partei gestartet und am 12.12.2018 abgehalten (darin wird ihr von der Mehrheit von 200 Abgeordneten das Vertrauen ausgesprochen bei 117 Gegenstimmen). Premierministerin May hatte mitgeteilt, in der nächsten regulären Parlamentswahl nicht mehr anzutreten und Nachverhandlungen anzustreben - dieser Versuch scheiterte in der Folge. Die EU und alle 27 Mitgliedstaaten bekräftigten, dass nur dieses Brexit-Abkommen zur Abstimmung vorliege und keine Nachverhandlungen möglich seien. Erstmals teilt May mit, dass es bei einer anhaltenden Ablehnung des Austrittsabkommens im britischen Parlament zu einer Absage des Brexit kommen könnte. Ein zweites Referendum rückte angesichts des vorherrschenden Chaos in den Bereich der Möglichkeiten, wobei für alle Möglichkeiten Ende 2018 sehr großer Zeitdruck herrschte. Nach der am 15.1.2019 gescheiterten Abstimmung über das Brexit-Austrittsabkommen (202 Ja-Stimmen, 432 Nein-Stimmen; die größte Niederlage in einer parlamentarischen Abstimmung einer britischen Regierung seit 1924) musste sich Theresa May einem von der Labour-Party eingebrachten Misstrauensvotum stellen, das sie mit 325 zu 306 Stimmen überstand. In der Folge traten aus Missbilligung der Brexit-Politik der Parteien acht Mitglieder der Labour-Party und drei der Conservative-Party aus und bildeten gemeinsam eine "Independent Group" im britischen Unterhaus, aus der sich in der Folge eine neue Partei gründete: "Change UK - Independent Party". Eine zweite Abstimmung über das Brexit-Abkommen scheiterte am 12.3.2019 (242 Ja-Stimmen, 391 Nein-Stimmen). Am 27.3.2019 versuchte Theresa May die Stimmen für eine dritte Abstimmung über das ausgehandelte Austrittsabkommen mit der Zusage zu erhalten, dass sie nach der Zustimmung dafür zurücktreten wird. Die dritte Abstimmung über das Brexit-Austrittsabkommen scheiterte am 29.3.2019 mit 286 Ja- und 344 Nein-Stimmen. Das vorgesehene Austrittsdatum des UK wurde dreimal verschoben: zunächst vom 29.3.2019 auf den 12.4.2019, dann bis spätestens auf den 31.10.2019 (das UK kann bei einer  Zustimmung zum Austrittsabkommen zu jedem 1. Tag des Folgemonats austreten, dann allerdings mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2020 und schließlich bis 31.1.2020, s.u. Verschiebung des Brexit). Diesen sog. technischen Verlängerungen haben sowohl der Europäische Rat als auch das britische Parlament zugestimmt. Das UK hat am 23.5.2019 an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilgenommen. Premierministerin May geht erstmals im April 2019 ernsthaft auf die Labour-Opposition unter Jeremy Corbyn zu und versucht einen Brexit-Kompromiss auszuhandeln. Dieser scheiterte Mitte Mai 2019. Für die Europa-Wahl werden EU-feindlichen und populistischen Parteien Zuwächse vorhergesagt - tatsächlich gewinnt die neue Partei EU-Exit mit knapp 32 Prozent der Stimmen im UK und die Conservative Party wird mit nur 9 Prozent abgestraft (Labour erhält nur 14 Prozent). Für einen Verbleib (Bremain) streiten inzwischen mehrere Parteien: Liberal Democrats, Greens, Scottish National Party, die neue Change UK - Independent Party und große Teile der Labour Party. Mitte Mai 2019 hat Premierministerin Theresa May unter sehr großem Druck ihren Rücktritt vom Parteivorsitz für den 7.6.2019 angekündigt. Daher wird die Neubestimmung eines Premierministers im Sommer 2019 erforderlich. Die Möglichkeit eines harten "No-Deal"-Brexit wurde damit am 31.10.2019 wahrscheinlicher, da mit Boris Johnson ein bekennender Brexit-Hardliner am 25.7.2019 neuer Premierminister des UK geworden ist, der in einer Kabinettsumbildung umgehend Brexit-Hardliner in sein Kabinett berufen hat. Der vormalige Brexit-Minister Dominic Raab wurde Außenminister, der bisherige Umweltminister Michael Gove wurde Finanzminister. Insgesamt 17 Minister aus dem May-Kabinett traten zurück oder wurden ersetzt (als prominente Europa-freundliche Minister Jeremy Hunt und Philipp Hammond). Johnson kündigte an, das UK auch ohne Deal am 31.10.2019 aus der EU zu führen, die Opposition im Parlament kündigte an, dieses zu verhindern. Der irische Premierminister Leo Varadkar forderte angesichts des des drohenden harten Brexit die Wiedervereinigung Irlands und Nicola Sturgeon kündigte für 2020 im Fall des Brexits eine erneute Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Schottlands an. Nach der Sommerpause des Parlaments im September 2019 eskalierte der parlamentarische Streit über den Brexit. Die Parlamentspause (Prorogation) zur Unzeit und in ungewöhnlicher Länge von fünf Wochen führte zu einer verfassungsrechtlichen Krise (s.u.). Teile der Bevölkerung sprachen vom Staatsstreich oder Coup d'etat. Vor dem Regierungssitz Downing Street No. 10 skandierten Demonstranten "Shame on you". Der Sprecher des Parlaments John Bercow kündigte für den 31.10.2019 seinen Rücktritt an. Am 29.10.2019 wurden zehn verbannte Abgeordnete wieder in die Fraktion der Conservative Party aufgenommen und das britische Unterhaus beschloss mit einfacher Mehrheit ein Gesetz zur vorgezogenen Neuwahl am 12.12.2019 - die zweite vorgezogene Neuwahl auf Grund des Brexit. Aus dieser gingen die Conservative Party und der neue Premierminsiter Boris Johnson als deutlicher Sieger hervor. Die nun alleine regierenden Tories hatten einen Vorsprung von mehr als 80 Sitzen auf die Opposition. Die bisherigen Rebellen zogen nicht wieder in das Unterhaus ein. Ein geregelter Brexit mit Ablauf des 31.1.2020 wurde damit sehr wahrscheinlich. Am 20.12.2019 hat das britische Unterhaus die ersten beiden Lesungen des Brexit-Gesetzes erfolgreich vorgenommen. Am 23.1.2020 haben das britische Parlament und das Oberhaus das Brexit-Gesetz (European Union [Withdrawal Agreement] Bill 2019-20) verabschiedet. Am 24.1.2020 hat die Europäische Kommission das Austrittsabkommen unterzeichnet (Von der Leyen/Michel). Das Europäische Parlament hat dem Austrittsabkommen am 29.1.2020 zugestimmt, so dass ein geregelter (deal) Brexit mit Ablauf des 31.1.2020 vollzogen worden ist. Das Schottische Parlament bekräftigte am 31.1.2020 mit dem Austritt den Willen für ein zweites Unabhängigkeitsreferendum. Bis Ende 2020 galt das UK weiter als zur EU, dem Binnenmarkt und der Zollunion gehörend. Im Dezember 2020 bekräftigte die First MInisterin Schottlands, Nicola Sturgeon, die unabhängige Nation Schottland in die Europäische Union zurückzuführen. Ein zweites Unabhängigkeitsreferendum strebt sie zeitnah nach der Wahl zum schottischen Parlament 2021 an. Die britische Regierung weist diese Forderung weiter strikt zurück.

    Wirtschaftliche Folgen

    Wirtschaftliche Auswirkungen sind seit dem Bekanntwerden des Brexit-Votums erkennbar (zunächst Wechselkursschwankungen, gefallender Kurs des britischen Pfundes um ca. 15 %, veränderte Investitionsentscheidungen, Verlagerung von Firmensitzen, Verlagerung von logistischen Lieferketten). Mit dem UK wird die zweitgrößte Volkswirtschaft und der zweitgrößte Netto-Zahler die EU verlassen. Dabei ist das UK für die EU und die EU für das UK jeweils ein sehr wichtiger Handelspartner, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt (so sind Deutschland und Irland im Handel und Luxemburg bei Dienstleistungen besonders eng mit dem UK verknüpft). Kurzfristig verlor das Pfund gegenüber dem Euro an Wert und erreichte den niedrigsten Stand seit 1985. Auch an den Aktienmärkten waren weltweit Kursverluste zu verzeichnen, die jedoch wieder aufgeholt worden sind. Im Jahr 2016 sanken die deutschen Exporte in das UK um 3,5 %. Seit dem Brexit-Votum hat der Kurswert des Pfundes nachhaltig nachgegeben. Nach dem Antrag auf Austritt aus der EU (der mit Artikel 50 EUV erst durch den Vertrag von Lissabon in den EUV eingeführt worden ist), ist die zweijährige Frist für Verhandlungen über den Austritt in Kraft getreten. Die Wirtschaft wird in dieser Zeit (und ggf. weit darüber hinaus) mit der Unsicherheit leben müssen, dass genaue Inhalte des Austritts unklar sind (bzw. Übergangsregelungen bis zur endgültigen Umsetzung des vollständigen Brexit gelten). Aber auch nach Ende der Austrittsverhandlungen kann es bei deren Scheitern zu einem harten, ungeregelten Brexit kommen. Viele Unternehmen verzichten daher auf neue Investitionen im UK und ziehen Personal und Investitionsgüter ab. Ein Austritt wird vollständig sein müssen - ein Austritt nur aus der Personenfreizügigkeit/Niederlassungsfreiheit und eine Beibehaltung des Binnenmarktes, der Warenverkehrsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs wird es nicht geben (Kanzlerin Merkel: "Kein Rosinenpicken"). Aus dem UK ist die Haltung bekannt, dass das Brexit-Votum unumkehrbar ist und umgesetzt werden muss (Premierministerin May: "No exit from Brexit") - diese Haltung wurde im Januar 2018 erneut von Theresa May bekräftigt. Am Ende der Austrittsverhandlungen im Herbst 2018 änderte sich die Haltung von Theresa May in "Any Brexit deal is better than no deal"). Ende 2018 aktivierten immer mehr britische Unternehmen ihre Notfallpläne, da die Wahrscheinlichkeit eines harten Brexit stark angestiegen war. Der Europäische Rat verstärkte mit seinen Schlussfolgerungen vom 13.12.2018 die Warnung vor einem harten Brexit und rief zu verstärkten Notfallplanungen auf, was bis Ende März 2019 mehrfach wiederholt worden ist. Nach der Verschiebung des Brexit-Datums auf den 31.10.2019 und der Bestimmung von Boris Johnson zum neuen Premierminister im Juli 2019 sowie seiner erfolgreichen Wahl zum Premierminister mit der Parlamentswahl vom 12.12.2019 wurde der geregelte Brexit mit Ablauf des 31.1.2020 stark erhöht (s.u.).

    Brexit-Wirtschaftsprognosen

    Bereits vor dem Brexit-Referendum lagen der britischen Regierung nachteilige Wirtschaftsprognosen vor, welche den Bürgern verschwiegen wurden: eine 201-seitige ökonomische Studie kam zum Schluss, dass jedem Haushalt im UK durch den Brexit ein 3-10-prozentiger Einkommensverlust drohe. Verschiedene wirtschaftliche Prognosen sind nach dem Brexit-Referendum zu den Brexit-Folgen veröffentlicht worden, die sich - wie so oft - teilweise widersprechen. In der Mehrheit sind die Prognosen jedoch negativ:

    • Bis Ende 2019 könnten im UK rund 950.000 Arbeitsplätze vernichtet werden
    • Kosten des Brexit belaufen sich für das UK bis zu 130 Milliarden Pfund (knapp 155 Milliarden Euro) bis Ende 2019, voraussichtlich bis 200 Milliarden Pfund (knapp 238 Milliarden Euro) bis Ende 2020
    • Wohlstandsverluste könnten für das UK langfristig sogar bis zu 300 Milliarden Euro erreichen
    • Die OECD prognostiziert je nach Szenario statistisch für jeden britischen Haushalt Einbußen zwischen 1.500 und 5.000 Pfund (umgerechnet 1.900 bis 6.500 Euro)
    • Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat nach dem Brexit-Votum  seine Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft für 2016 und 2017 jeweils um 0,1 Prozent auf 3,1 und 3,4 Prozent nach unten korrigiert. Die Wachstumsprognose für das UK senkte er für 2016 von 1,5 auf 1,3 Prozent und für 2017 um 0,9 Prozent von 2,2 auf 1,3 Prozent.
    • Im Jahreszeitraum 2016-2020 sind die Wachstumserwartungen des BIP im UK um 5 Prozent geringer als vor dem Brexit
    • Im Jahreszeitraum 2016-2019 blieb das Wirtschaftswachstum des BIP im UK um 3 Prozent unter dem erwartbaren Wert vor dem Brexit-Referendum
    • Die britische Automobilwirtschaft warnte bei einem ungeregelten (no-deal) Brexit vor zusätzlichen Kosten von 50.000 Euro pro Minute auf Grund von Grenzverzögerungen und neuen Zollbelastungen.

    Diese Prognosen bildeten nicht die möglichen Einbußen auf Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten ab, die ja jeweils Handelspartner des UK sind und nun höhere Handelsschranken zu erwarten haben (Einfuhrzoll, höhere Einkaufspreise, etc.). Eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kam im Juni 2017 zum Schluss, dass der Brexit für das UK deutlich negativere Folgen haben wird, als für Deutschland und die Mitgliedstaaten der EU.

    Auf Seiten der EU sind Einbußen der EU-Fischer bekannt (v.a. Fischer aus Frankreich, Irland, Spanien, Deutschland und Dänemark), die in den Küstengewässern des UK fischen. Auch die voraussichtlichen Einbußen der Automobil-Zulieferer in Deutschland können bei einem harten Brexit dramatische Auswirkungen haben, da der Brexit zu Umsatz-Einbußen von knapp 4 Mrd. Euro führen könnte und in Deutschland knapp 14.000 Arbeitsplätze in Gefahr sind. Knapp 20 Prozent der im UK verbauten Autoteile kommt aus Deutschland. Mit 7,3 Mrd. Euro ist das UK der größte Absatzmarkt der deutschen Autozulieferer innerhalb der EU. Insges. sind knapp 43.000 Arbeitsplätze in der deutschen Automobil-Zulieferindustrie unmittelbar und mittelbar vom Handel mit dem UK abhängig. Im November 2018 gaben Brexit-Berater und der Schatzkanzler Hammond erstmals öffentlich zu, dass der Brexit ökonomisch schädlicher ist, als ein Verbleib in der EU.

    Austrittsverhandlungen

    Seit Antragstellung des UK auf Austritt aus der EU nach Artikel 50 UZK ist der Anfangszeitpunkt der Austrittsverhandlungen mit dem Ablauf des 29.3.2017 festgelegt. Die Antragstellung wurde von Seiten des UK seit Ausgang des Brexit-Referendums bewusst verzögert, um interne Rahmenbedingungen zu schaffen. Intern mussten etwa 30.000 Stellen in den Ministerien neu geschaffen werden. Ein eigenes Ministerium für den Brexit wurde geschaffen, das Department for Exiting the EU (DExEU). Arbeits- und Strategiepapiere wurden in dieser Zeit auf beiden Verhandlungsseiten vorbereitet, sodass ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Austritt aus der EU zügig verhandelt hätte werden können. Es gibt verschiedene Szenarien über die Ziele des UK und der EU, die z. T. nicht übereinstimmen. Da Artikel 50 EUV eine klare Zeitvorgabe enthält und die 2-Jahres-Frist mit Ablauf des 29.3.2019 endete, standen die Verhandlungen unter großem Zeitdruck.

    Fünf unterschiedliche Ergebnisse waren möglich:

    • a. Ein übersichtliches Verhandlungsergebnis, das sowohl die Austrittsbedingungen des Brexit als auch die Details der künftigen Beziehungen zw. UK und EU regelt
    • b. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, sowie Übergangsregelungen für die EU-Beziehungen enthält, während künftige Regelungen später ausgearbeitet werden
    • c. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, jedoch keine Übergangsregelungen enthält, während künftige Regelungen über die EU-Beziehungen später ausgehandelt werden
    • d. Kein Verhandlungsergebnis mit einem Brexit zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn nach Ablauf der Frist aus Artikel 50 EUV
    • e. Eine Entscheidung des UK, doch in der EU zu verbleiben

    Während Alternative e lange als unwahrscheinlich galt (der Präsident des Europäischen Rates Tusk erklärte wiederholt, dass eine Abkehr vom Brexit jederzeit möglich sei und auch Kommissionspräsident Juncker bekräftigt, dass ein Abbruch des Brexit und ein Verbleib des UK in der EU möglich seien), strebte das UK die Alternative a an, während die EU die Alternative b anstrebte. Alle Beobachter waren sich einig, dass die Alternativen c und d nicht anstrebenswert sind. Das UK beabsichtigte zunächst, das gesamte EU-Recht in einer sog. Great Repeal Bill in UK-Recht zu überführen und nach und nach über Geltung oder Abschaffung zu entscheiden (kritische Stimmen bemerken, dass bis zu sieben Rechtsakte erforderlich sein werden und diese kaum fristgerecht fertig gestellt werden können). In der Queen's Speech am 21.6.2017 wurden von der Minderheitsregierung des UK acht Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Brexit angekündigt, die etwa 12.000 Einzelregelungen des EU-Rechts in britisches Recht überführen (um dieses später ggf. ändern oder abzuschaffen). Die Verhandlungsparteien haben inzwischen mitgeteilt, dass nicht dauerhaft verhandelt wird, sondern nur eine Woche pro Monat - das verringert die Verhandlungsmöglichkeiten dramatisch. Demnach verblieben nicht 20 Verhandlungsmonate, sondern de facto lediglich knapp 18 Verhandlungswochen bis zum angestrebten Abschluss der Austrittsverhandlungen Ende Oktober 2018, da die Verhandlungsergebnisse noch vom britsichen Parlament und dem Europäischen Parlament im Rahmen eines Austrittsabkommens ratifiziert werden müssen. Wenn sich beide Verhandlungsparteien nicht auf eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist einigen, sind die Ergebnisse des sog. harten Brexit der Verhandlungen insbes. für das UK schwer einschätzbar und folgenreich. Die EU hat jedoch kein Interesse an einem sehr positiven Verhandlungsausgang mit dem UK, da weitere Mitgliedstaaten von ähnlichen Austrittsverhandlungen abgeschreckt werden sollen. Die EU hat frühzeitig Verhandlungsleitlinien abgestimmt und veröffentlicht (zunächst wird über den Austritt verhandelt, erst danach wird über die künftigen Beziehungen verhandelt). Forderungen von Seiten der EU bestehen u. a. in der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des UK bis zum Austritt und darüber hinaus für zugesagte Investitionen (mindestens bis Ende 2020, z. T. weit darüber hinaus) und anteilig für die künftigen Pensionen der EU-Beamten. Die EU-Forderungen beziffern sich auf 100 Mrd. Euro. Im UK haben Berater für die Verhandlungen eine max. Austrittssumme von 30 Mrd. Euro beziffert und sofern darüber keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Austritt ohne Begleichung offener Rechnungen in Aussicht gestellt. Die EU hat der Forderung des UK im Binnenmarkt zu verbleiben eine klare Absage erteilt, da dieses bei einem Austritt des UK systemwidrig wäre - eine Neuverhandlung einer neuen Zollunion sei dagegen nach dem Austritt möglich (vergleichbar mit der Zollunion mit der Türkei). Die Brexit-Austrittsverhandlungen wurden erst am 19.6.2017 förmlich aufgenommen (fast genau ein Jahr nach dem Brexit-Votum), was einen weiteren Zeitverlust bedeutet. In einem offenen Brief haben sich im Juli 2017 wesentliche Gruppen des Europäischen Parlaments (EP) gegen eine Verlängerung der 2-Jahres-Frist ausgesprochen, u.a. weil im Mai 2019 die Neuwahl zum EP ansteht. Zügig hatten sich beide Verhandlungsseiten auf die vorgeschlagene Reihenfolge geeinigt, insbes. um Unsicherheiten für Bürger und Wirtschaft zu verringern. Offen waren zunächst u. a. die Rechte der EU-Bürger, die derzeit im UK leben und die Frage der derzeit offenen Grenze zw. der Republik Irland und Nordirland, die sich im Falle des Brexit zu schließen droht, was den Friedensprozess in Nordirland zum Scheitern bringen könnte. Die Brexit-Verhandlungen fanden in Brüssel statt, was zu einem dauerhaften Heimvorteil der EU führte. Die EU beschreitet einen sehr transparenten Verhandlungsansatz und hat bereits neun Positionspapiere zu verschiedenen Themenfeldern veröffentlicht (z.B. Bürgerrechte, Nukleare Materialien und EURATOM, - da der Brexit nach Auffassung der EU auch den Austritt aus dem EAGV und der EURATOM bedeutet -, Finanzen, Weiterführende Zusammenarbeit der Polizei und justizielle Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung). Die ersten sieben Verhandlungsrunden sind fast ergebnislos verlaufen. Mit der Rede von Theresa May in Florenz am 22.9.2017 war neuer Schwung in die Verhandlungen gekommen, da sie einerseits den Austritt des UK mit Ablauf des 29.3.2019 bekräftigte und andererseits eine daran anschließende 2-jährige Übergangszeit vorgeschlagen hat, da bis dahin viele neue Regelungen noch nicht fertig verhandelt und in Kraft sein werden. Sie deutete auch die Bereitschaft des UK an, nach dem Austritt aus der EU bis Ende 2020 weiterhin in den EU-Haushalt einzuzahlen, um die finanziellen Verpflichtungen der EU-Finanzrahmens 2014-2020 zu erfüllen. Beide Verhandlungsseiten begrüßten diese neuen Impulse für die stockenden Austrittsverhandlungen. Die Austrittsverhandlungen waren in zwei Phasen vorgesehen: Verhandlungen über die Austrittsbedingungen bis Oktober 2017 (Phase 1) und Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zw. EU-UK (Phase 2). Aufgrund der fehlenden Fortschritte hinsichtlich der Austrittsbedingungen hat die EU den Abschluss der Phase 1 im Oktober 2017 verweigert und die Brexit-Verhandlungen steckten bis Mitte November 2017 weiter in der Phase 1 fest, obwohl Mitte November 2017 nur noch 500 Tage bis zum Austrittszeitpunkt verblieben. Die EU-Verhandlungsdelegation setzte daher Mitte November 2017 eine 14-Tages-Frist für erkennbare und verbindliche Fortschritte in den offenen Austrittsfragen (insbes. der Frage der künftigen Verhältnisse an der irisch-nordirischen Grenze und die Höhe der Austrittsrechnung für das UK). Diese wurde um zehn Tage verlängert und am 8.12.2017 kam es zu einer ersten Verhandlungseinigung (sog. Gemeinsamer Bericht, engl. Joint Report, der 15-Seiten und 96 Regelungsinhalte umfasst). Für Irritationen sorgte die öffentliche Parlamentsdebatte im britischen Parlament vom 11.12.2017, in welcher Theresa May das Verhandlungsergebnis der ersten Verhandlungsphase für nicht verbindlich erklärte, sofern es am Ende der Verhandlungen kein Gesamtergebnis gebe ("nothing is agreed until everything is agreed"). In der Frage der Austrittsrechnung erfolgt eine grundsätzliche Einigung (45 - 55 Mrd. Euro, je nach Berechnungsmethode, die nicht endgültig festgelegt worden ist). Weitere Einigungen waren bei den Rechten der EU-Bürger im UK erkennbar. Die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zu Bürgerrechten wird für EU-Bürger im UK garantiert, obwohl strengere Regelungen für EU-Bürger ab dem Zeitpunkt des Austritts gelten. Hinsichtlich der Grenze zwischen Irland und Nordirland bekräftigte das UK, dass diese offen und ohne strenge Waren- und Personenkontrollen bleiben soll, was durch eine vollständige Annäherung der Regularien auf beiden Seiten der Grenze erreicht werden soll - das spräche de facto für ein Beibehalten aller Regelungen der EU (Binnenmarkt und Zollunion), was jedoch den Zielen des Brexit widerspricht - wie das in der Praxis ausgestaltet werden soll, bleibt im Nebel und in der Verantwortung des UK. Wesentliche Inhalte der Brexit-Verhandlungen werden in die Phase 2 der Austrittsverhandlungen verschoben. Der Europäische Rat hat auf dem Dezember-Gipfel am 15.12.2017 die wesentlichen Fortschritte der Phase 1 anerkannt und den Eintritt in die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen beschlossen. Die Austritts-Verhandlungen der zweiten Phase haben erst im März 2018 begonnen und mussten bereits Ende November 2018 abgeschlossen sein.
    Verschiedene Inhalte mussten in dieser kurzen Zeit verhandelt werden:

    1. das Übergangs-Übereinkommen für die 2-jährige Übergangszeit,
    2. ein Rahmenabkommen über die künftigen Beziehungen und
    3. (vermutlich erst nach dem Brexit) die genauen Rahmenbedingungen für die künftigen EU-UK-Beziehungen (künftiges Freihandelsabkommen ggf. mit neuer Zollunion, Zusammenarbeit in Strafsachen und in Verteidigungssachen). Insbesondere der dritte Verhandlungsanteil wird nach Meinung der meisten Experten nicht innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, sondern über Jahre dauern.

    Die vom UK vorgeschlagene 2-jährige Übergangszeit kann nach Auffassung der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates nur bis zum 31.12.2020 andauern (vom 30.3.2019-31.12.2020), da mit Ablauf des Jahres 2020 der 7-jährige Finanzrahmen endet und am 1.1.2021 ein neuer 7-jähriger Finanzrahmen (bis Ende 2027) gelten wird. Am 29.1.2018 hat der Europäische Rat die Leitlinien für die ergänzende Richtlinien für die Brexit-Verhandlungen mit Einzelheiten zum Standpunkt der EU-27 zur Übergangsphase angenommen. Darin wurde u.a. festgelegt, dass das UK sich in der Übergangsphase weiter an die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Personenfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freier Warenverkehr, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr) halten muss, jedoch keine Mitsprache bei neuen Entscheidungen der EU mehr hat. Außerdem muss das UK weiter die EU-Haushaltsmittel an Brüssel überweisen und darf keine eigenen Abkommen unterzeichnen. Am 28.2.2018 wurde ein erster Entwurf eines Brexit-Austrittsübereinkommens von der Europäischen Kommission vorgestellt und veröffentlicht (119 Seiten, 168 Artikel), in welchem u.a. die Kontrolle des Warenverkehrs nicht zwischen Irland und Nordirland, sondern zwischen Nordirland und dem restlichen Staatsgebiet des UK festgelegt wurde. Dieser Weg wurde von der Kommission beschritten, weil das UK keine eigenen Vorschläge vorgelegt hatte. Es wurde umgehend von Premierministerin May zurückgewiesen, da es den politischen Zusammenhalt des UK gefährden würde. Eigene gesetzliche Vorschläge hatte das UK bis März 2018 nicht gemacht. Die Struktur des von der EU vorgeschlagenen Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen – den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, der Finanzregelung, den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen – sowie einem Protokoll über Irland/Nordirland. Am 19.3.2018 wurde von der EU überraschend ein erweiterter und vertiefter Entwurf eines Austrittsübereinkommens veröffentlicht und den Mitgliedstaaten der EU-27 zur weiteren Diskussion übersandt (130 Seiten, 168 Artikel, Protokoll zu Irland/Nordirland m. 16 Artikeln und weiteren Anhängen).
    Ende Mai 2018 bemängelte die Europäische Kommission erneut einen Stillstand der Austrittsverhandlungen. Die EU bekräftigt in den Verhandlungen, dass es die vom UK angestrebte Übergangsphase bis Ende 2020 nur bei Abschluss des vollständigen Austrittsabkommens geben werde. Anfang Juni 2018 wurden im UK aus dem Brexit-Ministerium Planungen für einen harten Austritt mit Ablauf des 29.3.2019 ohne direkt anschließende Übergangsphase bekannt (No-Deal-Szenario). Darin wird von Versorgungsengpässen in ländlichen Gegenden und im Arzneimittelbereich innerhalb von Tagen ausgegangen. Auch die britischen Seehäfen würden innerhalb eines Tages zusammenbrechen. Politische Beobachter haben seit Frühjahr und Sommer 2018 den Eindruck eines Pokerspiels, in welchem das UK mit hohem Einsatz zockt.
    Unterdessen bereitete die Europäische Kommission alle interessierten Wirtschaftsverbände und Unternehmen in sog. "Notices to Stakeholders" in mehr als 60 Politikbereichen auf die Folgen eines sog. harten Brexit ohne Austrittsabkommens vor.
    Im Juni 2018 warnen verschiedene Groß-Unternehmen vor einem harten Brexit, da es weiterhin einen Verhandlungsstillstand gab: Airbus, BMW (incl. Rolls-Royce und Mini) sowie Siemens.
    Im Juli 2018 stellte das UK endlich eigene Vorstellungen zur Ausgestaltung des Brexit vor. Dabei wurde der Ansatz eines weichen Brexit verfolgt, was zum Rücktritt des bisherigen Brexit-Ministers Davis und von Außenminister Johnson führte. Das "Whitepaper: The future relationship between the United Kingdom and the European Union" enthält auf 98 Seiten die Vorschläge und Gedanken aus UK-Sicht. Erste Analysen von Seiten der EU und der Mitgliedstaaten deuten auf einen erneuten Versuch des UK des  "Rosinenpickens" von schwer miteinander zu vereinbaren Ansätzen: voller Zugang zum Binnenmarkt, besondere Bedingungen für Finanzdienstleister, kein freier Personenverkehr, keine Niederlassungsfreiheit ("best possible deal"). Eine sofortige Zurückweisung erfolgte von Seiten der EU nicht, auch weil man sich über die nur noch kurze Verhandlungsphase und die geschwächte Position von Premierministerin May bewusst ist. Theresa May hat Ende Juli 2018 angekündigt, die Verhandlungen persönlich weiterzuführen (und nicht mehr durch einen Mittelsmann führen zu lassen).
    Die Europäische Kommission und die Spitzenverbände der Industrie (BDI, DIHK und andere) warnten im Sommer und Herbst 2018 nachdrücklich die Wirtschaft und betroffenen Verbände, sich auf beide möglichen Austrittszenarien einzustellen (harter Brexit - "no deal" am 30.3.2019 oder Austrittsabkommen und Übergangsfrist bis Ende 2020).
    Eine Einigung auf einen verbindlichen Brexit-Austrittsvertrag sollte ursprünglich bis Mitte Oktober 2018 zustande kommen - auf dem normalen EU-Gipfeltreffen sollte über den Brexit abschließend vom Europäischen Rat entschieden werden. Da sich im Herbst 2018 endlich Bewegungen in den Verhandlungen abzeichneten, hatte die EU einen EU-Sondergipfel für den 25.11.2018 einberufen, auf welchem endgültig über das Brexit-Abkommen auf EU-Seite entschieden werden sollte. Spanien hatte sich für eine Zusatzerklärung zur Gibraltar-Frage eingesetzt und die Zustimmung zum Brexit-Austrittsvertrag davon abhängig gemacht.
    Mitte November 2018 wurde ein abschließender Brexit-Austrittsvertrag veröffentlicht, der 585 Seiten umfasst (185 Artikel, drei Protokolle, zehn Anhänge). Am 25.11.2018 wurde dieser Austrittsvertrag vom Europäischen Rat angenommen.
    Dem EuGH wurde von einem schottischen Gericht das Vorabentscheidungsersuchen in der Rs. C-621/18 vorgelegt, ob die Austrittserklärung nach Art. 50 EUV einseitig zurückgenommen werden kann. Das Urteil vom 10.12.2018 ermöglichte den Rücktritt vom Brexit (Exit from Brexit) durch einen einseitigen Brief des UK, sofern dieser Brief auf dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Verfahren zustande gekommen ist (ECLI:EU:C:2018:999).
    Am 11.12.2018 sollte im britischen Unterhaus über den Brexit-Austrittsvertrag abgestimmt werden. Da eine hohe Niederlage für die Regierung May drohte, wurde die Abstimmung abgesagt und auf Januar 2019 verschoben. Das führte zu einer großen Regierungskrise und dem Misstrauensvotum am 12.12.2018 aus den eigenen Reihen der Conservative Party, das May mit 200 zu 117 Stimmen überstand.
    Angesichts eines drohenden harten Brexit legte die deutsche Bundesregierung am 12.12.2018 erstmals einen Regierungsentwurf über ein "Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union" vor, dass einen völlig ungeregelten Brexit im Bereich des BMSA verhindern soll.
    Auch die Europäische Kommission nimmt seit Dezember 2018 verschiedene kleine Rechtsanpassungen für den Fall eines harten Brexit vor, um diesen abzufedern (u.a. die Einladung in das gemeinsame Versandverfahren mit der EU und der EFTA).
    Die Veröffentlichung des Brexit-Austrittsvertrags hat die britische Regierung auf Grund der harten Debatten im Parlament sofort in eine tiefe Krise gestürzt (ein Misstrauensantrag gegen Theresa May wird aus ihrer Partei angestrebt). Eine Zustimmung im britischen Parlament wird für unwahrscheinlich gehalten, weil sowohl die DUP, die schottischen Nationalisten und die Labour-Party die Zustimmung verweigern. Gleiches gilt für die Brexit-Hardliner und die EU-Freunde im Regierungslager. Theresa May bringt erstmals eine Abkehr vom Brexit in den Raum, sofern dieser vorgeschlagene Brexit-Austrittsvertrag keine Zustimmung bekommt.
    Am 15.1.2019 fand die verschobene Abstimmung über das Brexit-Austrittsabkommen im britischen Parlament statt, was mit 432 Gegenstimmen scheiterte (die größte parlamentarische Niederlage einer britischen Regierung seit 1924). In der Folge überstand Theresa May ein von der Labour-Party eingebrachtes Misstrauensvotum mit 325 zu 306 Stimmen. Der am 21.1.2019 von ihr vorgestellte Plan B bestand im Wesentlichen aus dem Versuch von Nachverhandlungen mit der EU und einem bilateralen Abkommen mit Irland über die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland (das jedoch keine eigene Regelungskompetenz für den Personen- oder Warenverkehr über eine EU-Außengrenze hat); diese Vorschläge wurden umgehend von der EU zurückgewiesen. Seit Ende Januar 2019 tritt eine "Brexit-Blockade" im britischen Unterhaus ein. Theresa May spielt weiter auf Zeit und versuchte, eine Mehrheit in ihrer knappen Regierungskoalition zu organisieren. Gleichzeitig versuchten parteiübergreifende Initiativen im Unterhaus Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg zu bringen, um einen ungeregelten, harten Brexit zu verhindern.
    Die Labour-Party gab Ende Februar 2019 bekannt, nun aktiv eine zweite Volksabstimmung anzustreben. Diese ist vor dem vorgesehenen Austrittszeitpunkt nicht mehr zu realisieren.
    Neuwahlen sind möglich, aber in der Brexit-Frage zunächst keine Lösung.
    Am 27.3.2019 wurde in acht unverbindlichen Abstimmungen über mögliche Alternativen zum Brexit-Austrittsabkommen abgestimmt, wobei achtmal keine Zustimmung erhalten wurde (bei Enthaltungen der DUP in zwei Fällen und der Weisung an 28 Minister nicht an der Probeabstimmung teilzunehmen; hierbei bekamen sowohl der Verbleib in der Zollunion als auch eine zweite Volksabstimmung die meisten Stimmen die bei einer ernsthaften Abstimmung mit allen Abgeordneten Chancen auf eine Mehrheit haben würden).
    In vier weiteren Probeabstimmungen konnte Anfang April 2019 erneut keine Mehrheit erzielt werden, wenngleich die Niederlagen z. T. sehr knapp waren und zw. 70 und 100 Parlamentarier an den Abstimmungen nicht teilgenommen haben. Auch acht Tage vor dem harten Brexit-Datum (12.4.2019) wurden im Unterhaus noch taktische Spiele gespielt. Die Verschiebung des Brexit-Datums wird unten erläutert.
    Der vorgesehene Austrittszeitpunkt mit Ablauf des 29.3.2019 konnte nicht eingehalten werden, weil der Europäische Rat eine technische Verlängerung bis mindestens 12.4.2019 und spätestens 22.5.2019 vorgeschlagen hat, den das britische Parlament am 27.3.2019 angenommen hat. Damit hat das britische Parlament bis zum 22.5.2019 bei einer Zustimmung zum Austrittsabkommen Zeit, den erforderlichen Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen und das nationale Recht entsprechend anzupassen. Am 29.3.2019 wurde das Austrittsabkommen jedoch zum dritten und letzen Mal abgelehnt. Nach der endgültigen Ablehnung muss das britische Unterhaus kurzfristig Alternativvorschläge für eine Verlängerung der Artikel-50-Frist gegenüber der EU vorschlagen. Daher musste das UK bis zum 11.4.2019 gegenüber der EU erklären, ob man an der Europawahl vom 23.5.2019 bis 26.5.2019 teilnehmen wird. Die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament ist erfolgt und führt zu einem überwiegenden Erfolg der neuen UK-Exit-Party mit 32 Prozent der Stimmen und einer Abstrafung der Conservative Party (9 Prozent) und der Labour Party (14 Prozent).
    Bei einer Zustimmung zum Brexit-Austrittsvertrag hätte eine verlängerte Übergangsphase bis Mitte/Ende 2021 im Raum gestanden, um ein zukünftiges Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK auszuhandeln.
    Im April 2019 hat die Europäische Kommission ein dreibändiges Brexit-Notfallpaket herausgegeben, das sich an folgende Adressaten richtet: 

    • Band 1: Grundlegende Informationen für Bürger und Unternehmen, 
    • Band 2: Hinweise für Interessenträger,
    • Band 3: Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit und Rechtsakte.

    Ende Juli 2019 kündigt der neue Premierminister Boris Johnson an, das Austrittsabkommen neu verhandeln zu wollen, was die EU umgehend zurückwies. Das UK nimmt in der Folge verstärkte Planungen für einen No-deal Brexit auf.
    Tatsächlich kommt es am 17.10.2019 zum Abschluss eines veränderten Austrittsabkommens zwischen dem UK und der EU (das bereits 537 Seiten umfasst), welches jedoch in der parlamentarischen Debatte im britischen Unterhaus zunächst scheiterte - zwar wird es dem Grunde nach erstmals mit einer Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten angenommen, aber der beschleunigte Zeitplan einer Debatte innerhalb von nur drei Tagen wird abgelehnt.
    In der Folge muss der britische Premierminister Johnson die erneute Verlängerung des Brexit-Zeitraums nach Artikel 50 EUV bis 31.1.2020 beantragen. Diesem Antrag kommt die EU am 28.10.2019 nach. Der Halloween-No-Deal-Brexit wird damit verhindert.
    Für den erfolgreichen Abschluss eines gemeinsamen Brexit-Abkommens waren die Zustimmung des britischen Parlaments auf Seiten des UK und auf Seiten der EU die Zustimmung des Europäischen Rats (mit qualifizierter Mehrheit z.B. 65 % der Stimmen von min. 20 Mitgliedstaaten) sowie des Europäischen Parlaments (mit einfache Mehrheit) erforderlich. Eine Zustimmung der 27 nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten ist nach herrschender Meinung nicht erforderlich, da es sich um ein völkerrechtliches Abkommen der EU handelt - es bestehen in Deutschland allerdings Unterrichtungspflichten des Bundestags nach Art. 23 GG. Das britische Unterhaus stimmte dem Austrittsabkommen am 21.1.2020 zu. Die EU unterzeichnete am 24.1.2020 das Austrittsabkommen und das Europäische Parlament stimmte am 29.1.2020 mit großer Mehrheit zu. Der Rat hat im Wege des schriftlichen Verfahrens den Beschluss über den Abschluss des Austrittsabkommens im Namen der EU am 30.1.2020 angenommen. Somit wurde der geregelte (deal) Brexit mit Ablauf des 31.1.2020 vollzogen.

    Parlamentarischer Streit über den Brexit 2019

    Im September 2019 eskalierte der parlamentarische Streit über den Brexit im Unterhaus. Bereits vor Zusammenkunft des Parlaments am 4.9.2019 kündigte Boris Johnson an, das Parlaments in die Zwangspause (sog. Prorogation) zu schicken und ordnete diese mit Zustimmung der Queen bis 14.10.2019 an - allerdings solle diese ungewöhnlich lang für fünf Wochen andauern. In einer Notfalldebatte, die der Parlamentssprecher John Bercow genehmigte, schaffte es die Opposition eine Gesetzgebung durch das Unterhaus zu bringen, welche die Regierung dazu zwingt, die EU um eine Verlängerung der Austrittsfrist bis 31.1.2020 zu bitten, wenn bis 19.10.2019 kein geregelter Brexit zustande kommt. Im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung wechselte der Tory-Abgeordnete Philipp Lee die Fraktionsmitgliedschaft zu den Liberal Democrats und die Regierung verlor ihre Mehrheit.
    Bei den folgenden Abstimmungen wendeten sich 21 EU-freundliche und moderate Abgeordnete der Conservative Party gegen Premierminister Johnson, welcher diese 21 Rebellen (darunter Dominic Grieve, David Gauke, Philipp Hammond, Ken Clarke, Sir Oliver Letwin, Rory Stewart und Sir Nicholas Soares, der Enkel Churchills) aus der Conservative Fraktion ausschloss und ihnen die Chance auf eine Wiederwahl zu nehmen versuchte.
    Johnson verlor mehrere Abstimmungen und das Notfall-Gesetz zur Sicherung eines geregelten Brexit wurde als "European Union (Withdrawal) (No. 2) Act 2019" verabschiedet und bekam die Zustimmung des Oberhauses und von der Queen. In der Folge versuchte er mehrfach Neuwahlen zu erreichen, aber die Opposition verweigerte diese, um einen ungeregelten Brexit am 31.10.2019 zu verhindern.
    Am 9.9.2019 wurde das Parlament nach der Debatte in tumultartigen Szenen und unter Rufen "Shame on you" geschlossen, am nächsten Tag demonstrierten Bürger vor dem Regierungssitz Downing Street No. 10 mit dem Ruf "Shame on you". Politische Beobachter sprachen von einem Verfall der politischen und moralischen Sitten im Parlament und vom Staatsstreich oder Coup d'etat. Die Parlamentspause führte zur größten verfassungsrechtlichen Krise im UK seit dem zweiten Weltkrieg.

    Gerichtlicher Streit um die Parlamentspause (Prorogation) 2019

    Am 28.8.2019 haben Premierminister Boris Johnson mit königlicher Zustimmung durch Queen Elisabeth II das Parlament in die Parlamentspause geschickt, die zwischen dem 9.9. und 12.9.2019 beginnen sollte und bis zum 14.10.2019 enden sollte. Diese wurde als normale Parlamentspause dargestellt. Von 1900 bis 1930 dauerte die Parlamentspause im Durchschnitt 72 Tage (Median 53 Tage). Im Zeitraum von 1930 bis 2017 dauerte die Parlamentspause in Durchschnitt fünf Tage (Median vier Tage). Eine Parlamentspause von fünf Wochen (35 Tage) war daher unter modernen Gesichtspunkten angesichts der anstehenden Brexit-Frist vom 31.10.2019 deutlich länger als gewöhnlich konnte als Verhinderungstaktik der Regierung angesehen werden.
    Drei Gerichtsverfahren wurden umgehend angestrengt: von Gina Miller (und dem ehemaligen Premierminister John Major) in London, von 79 Parlamentariern der Schottischen Nationalpartei SNP in Edinburgh und ein weiteres Verfahren in Belfast. Während das Verfahren in London vom High Court abgewiesen worden ist (non-justiciable and a political matter), hat das höchste schottische Gericht, der Court of Sessions, die Prorogation als unrechtmäßig (unlawful) befunden. 
    Am 24.9.2019 urteilte das höchste Gericht, der UK Supreme Court, dass die Parlamentspause unrechtmäßig gewesen ist und als null und nichtig anzusehen ist (justiciable, unlawful, null and void). Mit diesem Urteil wird die Rechtstaatlichkeit (Rule of Law) wieder hergestellt. Direkt anschließend wurde am 25.9.2019 das Parlament wieder einberufen. Eine zweite Prorogation wird im Oktober 2019 für eine Länge von sechs Tagen umgesetzt (die erste war ja für nichtig erklärt worden). Am 14.10.2019 hält Queen Elisabeth II die Queens Speech und die neue Parlamentsperiode wurde eröffnet.

    Auswirkungen auf die EU

    Die Bestrebungen von Rechtspopulisten und Nationalisten, in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen EU-Austritt anzustreben (EU-kritische Parteien und Populisten), sind neben dem Brexit (Mit-)Auslöser und zugleich Folge der Krise der Europäischen Union. Die EU versucht, mit einem erhöhten Zusammenhalt zu reagieren, u. a. mit dem Juncker-Plan der Europäischen Kommission (Weißbuch zur Zukunft Europas) sowie mit der Europäischen Union der verschiedenen Geschwindigkeiten und der Verstärkten Zusammenarbeit. Die konkrete Entflechtung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen hat im Sommer 2017 begonnen, weil zwei EU-Agenturen, die bislang im UK (in London) angesiedelt waren, ihren Sitz verlegten: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Arzneimittel-Agentur. Interessierte Mitgliedstaaten sollten bis 31.7.2017 ihre Bewerbung für diese Agenturen abgeben und der Rat der Europäischen Union hat im November 2017 deren Neuansiedlung für Paris (Bankenaufsichtsbehörde) und Amsterdam (Arzneimittel-Agentur) beschlossen. Banken verlagerten bereits seit Sommer 2017 tausende von Mitarbeitern von London nach Dublin, Frankfurt am Main und Paris, da sich mit dem Brexit die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit von Finanzdienstleistern ändern. Im Herbst 2017 wurde erstmals öffentlich die Mehrbelastung der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und insbes. Deutschlands nach dem Brexit (und dem Wegfall des zweitgrößten EU-Nettozahlers - im Jahr 2015 hatte das UK trotz des sog. Britenrabatts 11,5 Mrd. Euro in den EU-Haushalt eingezahlt; Deutschland war mit 14,3 Mrd. Euro größter Nettozahler) - thematisiert. Eine Prognose des Europäischen Parlaments geht von einer jährlichen Mehrbelastung von 10,2 Mrd. Euro für die verbliebenen EU-Mitgliedstaaten aus. Deutschland wird davon voraussichtlich 3,8 Mrd. Euro jährlich zahlen müssen (dabei handelt es sich um eine Steigerung von 16 % für den ohnehin mit Abstand größten Nettozahler des EU-Haushalts). Mit dem Datum des Austritts verlieren die britischen EU-Abgeordneten ihren Sitz im Europäischen Parlament, die Kommission hat keinen britischen Vertreter mehr und auch in allen anderen Organen (EuRH, EuGH, EZB, Rat) verlieren die Briten die Mitgliedschaft und jegliches Mitspracherecht. Das bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einbezahlte Gründungsvermögen des UK wird nach dem Brexit zurückgezahlt. Der drohende Brexit hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf die Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern in Deutschland. Im Jahr 2017 erwarben  nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 7,500 Briten die deutsche Staatsbürgerschaft - das waren 162 % mehr als im Jahr 2016 (2.865 Einbürgerungen; 2016/2017 gemeinsam: 10.358 Einbürgerungen). Im Zeitraum 2000-2015 erwarben 5.092 britische Staatsbürger die deutsche Staatsbürgerschaft. Auch bei den Firmenansiedlungen britischer Unternehmen profitiert Deutschland im Jahr 2017 nach Angaben der Germany Trade and Invest (Gtai) mit 152 Ansiedlungen britischer Unternehmen (v.a. Finanzdienstleister, Unternehmensdienstleister, IT-Unternehmen und Softwareentwickler). Das UK hat mit Ablauf der Amtszeit der Juncker-Kommission es bis Mitte November 2019 verpasst, einen Kommissar für die neue Von-der-Leyen-Kommission zu benennen, die am 1.12.2019 ihre Arbeit aufnehmen sollte. Die Europäische Kommission hat daher am 14.11.2019 das Vorverfahren für ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH begonnen.
    Mit dem Zeitpunkt des Brexit (mit Ablauf des 31.1.2020) verringert sich die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament von 751 auf 705. Das UK hat ab diesem Zeitpunkt keine Richter mehr am Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gericht, keine Prüfer mehr am Europäischen Rechnungshof. Allerdings verbleiben knapp 700 britische Beamte als feste EU-Beamte in der Europäischen Kommission.
    Mit Wirkung vom 1.2.2020 wurde eine Delegation der Europäischen Union im UK gegründet (in London).

    Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion

    Zollverwaltungen und Betriebe, die in das UK exportieren, bereiten sich auf den Austritt des UK aus der Zollunion und neue Handelsschranken vor. Der DIHK geht alleine für Deutschland für zusätzliche Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr aus, die für 15 Mio. zusätzliche Zolldokumente (Zollanmeldungen und Präferenznachweise) erforderlich sein werden. Auf Seite des UK werden ebenfalls zusätzlich Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert. Auch die Unternehmen und die Zollverwaltung des UK bereitet sich auf den Brexit vor. Auf Seiten des UK wird eine Verfünffachung der derzeitigen Anzahl der Zollanmeldungen auf 255 Mio. erwartet. Jährlich werden auf Seiten des UK vom Handelsministerium für die Wirtschaft Zusatzkosten in Höhe von 20 Mrd. Pfund für die Einhaltung neuer Zollvorschriften prognostiziert. Der Leiter der britischen Zollverwaltung hat sich öffentlich geäußert, dass erst nach sieben Jahren eine vollständige und effektive Warenkontrolle möglich sein werde. Insbesondere die Anpassung der IT und die Ausbildung 5.000 neuer britischer Zollbeamter werde nicht bis zum Austrittszeitpunkt zu schaffen sein. Von großer politischer Bedeutung wird die Schließung der Grenze der Republik Irland zu Nordirland sein - denn die vollständige Kontrolle des Warenverkehrs (zur Kontrolle der Einfuhr und Ausfuhr in das/aus dem Zollgebiet der EU) und die Kontrolle des Personenverkehrs (zur Verhinderung der illegalen Migration) wird mit dem Zeitpunkt des Austritts umgesetzt werden müssen. Am Ende eines möglichen Übergangszeitraums wird es Anfang 2021 eine tragfähige, pragmatische Lösung geben müssen. Der erste Entwurf eines Austrittsübereinkommens der Europäischen Kommission enthält den Vorschlag, die Grenze zwischen Irland und Nordirland nicht zu kontrollieren und die Waren- und Personenkontrollen auf die Irische See zwischen der irischen Insel und dem restlichen UK zu verlagern. Als mögliche Lösung wurde Anfang 2018 vom Europäischen Parlament das Konzept "Smart Borders 2.0" beleuchtet, welches allerdings eine rein technische Grenzüberwachung darstellt, großer Kritik gegenübersteht und praktisch kaum erprobt ist. Auch auf Seiten der EU werden durch den Brexit vermehrte Zollanmeldungen und Zollkontrollen abzuwickeln sein: alleine in Deutschland geht man von einem Mehrbedarf zwischen 200 und 900 (BMF), bzw. mehr als 2.000 (Gewerkschaft BDZ) Zollbeamten aus. Die Republik Irland hat im Juli 2018 Planungen für einen harten Brexit veröffentlicht, nach der umgehend etwa 1.000 Zollbeamte und Grenzkontrollbeamte (Veterinärdienst, Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle) eingestellt werden sollen. Die Brexit-Austrittsverhandlungen wurden hinsichtlich der Zollunion im Herbst 2018 von der drohenden Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überschattet, mit welcher die EU die fehlende Umsetzung des EU-Zollrechts durch das UK und 2,7 Mrd. Euro nicht erhobene (entgangene) traditionelle Eigenmittel (Zölle) einklagen will. Diese Klage wurde am 7.3.2019 förmlich beim EuGH erhoben und ist dort anhängig (Rs. C-213/19, ABl. EU 2019 Nr. C 164/38).
    Angesichts eines drohenden harten Brexit bereiteten sich die Zollverwaltungen der EU-27 in Notfallplänen auf die Warenkontrollen mit dem UK vor (drei Verschiebungen sorgten für Unsicherheiten der Bürger und Unternehmen). Die gesamte Transportwirtschaft und alle betroffenen Wirtschaftszweige und die Reiseindustrie planten wiederholt für einen harten Brexit. Mit Ablauf des 31.1.2020 ist das UK mit einem Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten. Bis Ende 2020 gilt das UK als weiter zur Zollunion gehörend.

    Verschiebung des Brexit

    Der Brexit hätte mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen werden sollen. Nach Artikel 50 Abs. 3 EUV wurde zunächst eine technische Verlängerung bis zum 12.4.2019 vereinbart, um eine weitere Abstimmung über das ausgehandelte Brexit-Austrittsabkommen zu ermöglichen und eine Klärung herbeizuführen, ob das UK an den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament vom 23.5.2019 bis 26.5.2019 teilnehmen würde. Die dritte Abstimmung über das Austrittsabkommen ist erneut gescheitert. Am 5.4.2019 teilte Premierministerin May die Vorbereitung für die Teilnahme des UK an den Europawahlen mit und beantragt einen Aufschub des Brexit bis zum 30.6.2019. Auf dem Sondergipfel des Europäischen Rats wurde am 10.4.2019 eine sog. Flextension bis zum 31.10.2019 vorgeschlagen. Die britische Regierung nahm diese Fristverlängerung an. Daher kann das UK bis zum 22.5.2019 austreten, sofern dem Austrittsübereinkommen zugestimmt wird. Bei einer Ablehnung muss das UK zwingend an der EU-Wahl teilnehmen. Sofern das UK an der EU-Wahl nicht teilnimmt, findet der harte Brexit am 1.6.2019 statt. Da das UK an der Wahl zum Europäischen Parlament teilgenommen hat, ist der nächste zwingende Austrittszeitpunkt der 31.10.2019. Bei einer späteren Zustimmung des UK zum Austrittsübereinkommen ist ein Austritt zum jeweilig nächsten Monatsersten möglich. Die EU verlangt im Gegenzug eine Zurückhaltung der EU-Abgeordneten des UK im Parlament bei EU-Zukunftsfragen (z.B. die Wahl des neuen Kommissionspräsidenten und dem EU-Haushalt 2020-2027). Wesentliche Abstimmungen werden erst ab November 2019 anstehen, weswegen letztlich diese Fristverlängerung bis zum 31.10.2019 gewährt wurde. Negative Auswirkungen sind allerdings zu erwarten. EU-kritische Parteien und Populisten im UK treten zur Wahl an. Diese EU-Parlamentarier haben bereits vorab angekündigt, die EU von innen zu sabotieren. Zur neuen EU-Kommissionpräsidentin (ab November 2019) wird die deutsche Kompromiss-Kandidatin Ursula von der Leyen gewählt. Ihre Stellvertreter werden die Spitzenkandidaten der EU-Wahlen Frans Timmermans und Margrethe Vestager sowie Vladis Dombrowskis. Das UK wird durch die Notfall-Gesetzgebung gezwungen, die Verlängerung über den 31.10.2019 hinaus bis zum 31.1.2020 zu beantragen. Ob die EU diese Verlängerung annehmen wird ist unklar. Im Oktober 2019 ist es zu einer Neuverhandlung des bisher vorliegenden Austrittsabkommens gekommen und dieses ist bis 19.10.2019 vom britischen Unterhaus nicht verabschiedet worden. In der Folge war Premierminister Johnson gesetzlich verpflichtet, eine Verlängerung bis 31.1.2020 zu beantragen, was er fristgerecht und formell richtig, jedoch ohne Unterschrift tat. Die EU einigte sich daher am 28.10.2019 auf eine erneute Verlängerung der Art. 50-Frist bis längstens 31.1.2020, sofern nicht zuvor das Austrittsabkommen beschlossen werden kann. Das UK muss daher für die neue Von der Leyen-Kommission einen EU-Kommissar benennen, da der Brexit nicht vollzogen worden ist. Der Brexit wurde mit Ablauf des 31.1.2020 vollzogen. In einer Übergangsfrist bis Ende 2020 wird das UK als zum Binnenmarkt und der Zollunion zugehörig betrachtet werden.

    Gesetzgebung zum Brexit

    Das UK-Gesetz zum Austrittsvertrag "European Union (Withdrawal Agreement) Bill 2019-20" (umfasst 106 Seiten) wurde am 23.1.2020 vom britischen Gesetzgeber angenommen. Auf Seiten der EU wurde dem vorliegendem Austrittsabkommen am 29.1.2020 vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit zugestimmt, und der Rat hat am 30.1.2020 zugestimmt. Der geregelte (deal) Brexit ist mit Ablauf des 31.1.2020 vollzogen worden. 
    Das gemeinsame EU-UK-Austrittsübereinkommen wurde veröffentlicht im ABl. EU 2019 Nr. CI 384/1 und ist am 1.2.2020 in Kraft getreten (BGBl. I 2020, 316).
    Das Brexit-Steuerbegleitgesetz wurde veröffentlicht im BGBl. I 2019, 357.
    Das Brexit-Übergangsgesetz für Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit wurde veröffentlicht im BGBl. I 2019, 418.

    Neue Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU

    Nach dem vollzogenen Brexit gilt das UK bis Ende 2020 als weiter zur EU, der Zollunion und dem Binnenmarkt gehörend. Das UK-Gesetz zum Austritt befristet die Übergangsphase bis Ende 2020 (eine Verlängerung wurde von Seiten des UK gesetzlich ausgeschlossen).
    Bis Ende 2020 strebte das UK den Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens mit der EU an, das idealerweise eine Zollunion umfasst. Diese Verhandlungen über die künftigen Wirtschaftsbeziehungen konnten nicht innerhalb der Brexit-Austrittsverhandlungen abgeschlossen werden, weil diese bereits zu Beginn unter großer Zeitnot standen. Ein ungeregelter Austritt aus der EU drohte für das UK erneut, sofern das UK keine Folgeabkommen mit der EU aushandeln kann. Es stellte sich die Frage, wie die Handelsbeziehungen zur EU kurzfristig und übergangsweise gestaltet werden könnten. Einige Experten vermuteten hier den (Wieder-) Eintritt des UK in die EFTA und ein Erstarken der EFTA als europäische Konkurrenz zur EU. Andere Gerüchte verweisen auf Gedanken des UK über den Beitritt zur NAFTA / USMCA und sogar zur Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership / CPTPP (die sich nur an Pazifik-Anrainer richtet). Weitere Diskussionen deuten auf die Aushandlung eines tiefen Freihandelsabkommens das dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) vergleichbar sein kann oder einer Assoziierung wie der Norwegens (Binnenmarkt, Zollunion, freier Personenverkehr - was jedoch den erklärten Zielen des Brexit widerspräche). Der britische Oppositionsführer der Labour-Party Corbyn hatte im Februar 2018 angekündigt, zukünftig eine neue Zollunion mit der EU anzustreben. Premierministerin May hatte im März 2018 bekräftigt, die künftigen Beziehungen zur EU sollen sehr eng sein und über alle bekannten Modelle, also auch über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und das Verhältnis der EU mit der Schweiz hinaus gehen. Die EU dagegen hat dem UK im März 2018 März ein tiefes Freihandelsabkommen (DCFTA - Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) angeboten, das im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Östlichen Partnerschaft den östlichen Partnerländern Ukraine, Georgien und Moldau angeboten und mit diesen abgeschlossen worden ist. Im Juli 2018 bekräftigte Premierministerin May die Position des UK, dass man eine Freihandelszone anstrebe, welche sowohl Güter als auch landwirtschaftliche Produkte umfasse, jedoch die Möglichkeit des Abschlusses eigener Handelsabkommen beinhaltet. Im Juli 2018 hat das UK die Zahlung der Brexit-Rechnung in Höhe von ca. 44 Mrd. Euro vom gleichzeitigen Abschluss eines bestmöglichen Freihandelsabkommens abhängig gemacht - das führte auf Seiten der EU zu Kopfschütteln angesichts des drohenden harten Brexit. Gleichzeitig hat das UK der Welthandelsorganisation (WTO) die Zollregelungen für einen eigenen Zolltarif vorgelegt, der nach dem Brexit gelten wird. Im Herbst 2018 zeichnet sich ab, dass die künftigen Handelsbeziehungen sich am EU-Korea-Abkommen oder dem EU-Kanada-Abkommen (Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA)) orientieren könnten, obwohl das UK ein CETA+++ fordert. Am 22.11.2018 wurde neben dem Brexit-Austrittsvertrag eine 26-seitige politische Erklärung über die künftigen Handelsbeziehungen der EU und des UK vorgelegt, die eine "ambitionierte, breite, tiefe und flexible" Partnerschaft zum Ziel hat. Diese politische Erklärung wurde vom Rat der EU am 25.11.2018 angenommen. Im Rahmen des Brexit-Austrittsabkommens wurden Übergangsfristen bis Ende 2020 festgelegt, die (bei Bedarf) aus Sicht der EU bis Ende 2022 ausgedehnt werden können. Nach der Bestimmung von Boris Johnson zum Premierminister hat Donald Trump umgehend ein Handelsabkommen mit der USA angeboten. Mit dem neu verhandelten Austrittsabkommen vom 17.10.2019 weicht das UK deutlich von einer engen Anbindung an den EU-Binnenmarkt ab, allerdings fand sich hierfür zunächst keine Mehrheit im Parlament.
    Das änderte sich nach der Neuwahl am 12.12.2019 und die deutlichen neuen Mehrheitsverhältnisse und am 23.1.2020 wurde dem Austrittsabkommen und der Brexit-Gesetzgebung im UK zugestimmt.
    Da das UK bis Ende 2020 kein neues Freihandelsabkommens mit der EU ausgehandelt hatte. drohte ein WTO-Handelsregime ab dem 1.1.2021 mit der EU (der zweite no-deal Brexit).
    Während ein reines Präferenzabkommen (Freihandelszone) ein EU-only-Abkommen in der alleinigen Verantwortung der EU wäre (dem nur der Rat und das Europäische Parlament zustimmen müssten), streben beide Seiten umfassende Partnerschaftsabkommen an, welche sowohl die Zustimmung der EU als auch aller 27 Mitgliedstaaten erfordern - dieses dauert jedoch deutlich länger. Alleine die Aushandlung eines umfassenden Freihandelsabkommen wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Darüber hinaus sind viele Fragen der Atombeziehungen, des Dienstleistungshandels und der Fischereirechte zu regeln. Insofern wird lediglich der Abschluss eines EU-UK-Grundlagenabkommens bis Ende 2020 erwartet.
    Die Verhandlungen begannen im März 2020 und zehn Verhandlungsteams verhandeln parallel. Neun Verhandlungsrunden sollen bis Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein. Das UK hatte bis Ende Juni 2020 Zeit, eine ein- oder zweijährige Verlängerung des Übergangszeitraums zu beantragen, hat dieses jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Das UK hat den Druck zu Beginn der Verhandlungen über die künftigen Handlungsbeziehungen erhöht, indem konkrete Ergebnisse bis Ende Juni 2020 gefordert werden und ansonsten mit dem Abbruch der Verhandlungen gedroht wird. Anfang Juni 2020 hat das UK erneut förmlich eine Verlängerung ausgeschlossen und abgelehnt. Verhandlungen werden zunächst weitergeführt. Ein harter Brexit droht insofern erneut mit Ablauf der Übergangsfrist Ende 2020. Da seit März 2020 die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte Lungenkrankheit COVID-19 (COVID-19-Pandemie) auch in Europa zu einem gesellschaftlichen Lockdown führt, und führende Verhandlungspartner an COVID-19 erkrankt gewesen sind (Michel Barnier und Boris Johnson) verzögerten sich die Verhandlungen über die künftigen Handelsbeziehungen im März und April 2020. Ende April 2020 werden die Verhandlungen wieder augenommen (zunächst bis einschl. Juni 2020 in Form von Videokonferenzen). Es werden jedoch in neun Runden bis Mitte November 2020 keine hinreichenden Fortschritte erzielt - ein Handelsabkommen ist nicht absehbar. Die EU und die Mitgliedstaaten warnen erneut vor einem harten Brexit Ende 2020 (ohne Brexit-Folgeabkommen). Ein Folgeabkommen wird zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden aber eine fristgerechte Einigung mit Inkrafttreten am 1.1.2021 ist sehr unwahrscheinlich. Gleichzeitig versucht das UK im EU-Austrittsübereinkommen (EU Withdrawl Agreement) festgelegte Zusagen mit dem Gesetzentwurf der Internal Market Bill (Binnenmarktgesetz) rückgängig zu machen und internationales Recht zu brechen - erneut macht sich das UK damit bei Verhandlungspartnern in der EU und weit darüber hinaus unglaubwürdig - das wird von politischen Kommentatoren und Fachleuten gleichermaßen stark kritisiert. Die EU leitet daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das UK ein. Das britische Oberhaus verweigert die Zustimmung zum Binnenmarktgesetz. Nach der Wahlniederlage von US-Präsident Trump am 3.11.2020 wird eine Rückkehr der USA zum Multilateralismus erwartet. In der Folge breitet sich auf Seiten der britischen Verhandlungsdelegation Hektik aus, weil ein Folgeabkommen nach langem Pokern angestrebt wird. Streitpunkte bleiben die Fischereirechte, die Grenzkontrollen in Nordirland und der gleichberechtigte Zugang zum Binnenmarkt (sog. Level playing field). Über verschiedene Verhandlungsrunden und Deadlines näherten sich die Verhandlungsparteien erfolgreich an, so dass am 24.12.2020 ein Handelsabkommen und Abkommen über die zukünftige Zusammenarbeit von EU und UK verkündet wurde (diesem muss von den Parlamenten im UK und der EU noch zugestimmt werden und eine Veröfffentlichung im Amtsblatt der EU steht noch aus). Am 1.1.2021 gelten weiter keine Zölle (sofern die Zollanmeldung abgegeben wird und der erforderliche Ursprungsnachweis vorgelegt wird) aber alle Verbote und Beschränkungen des grenzüberschreitendne Warenverkehrs und viel mehr zollrechtliche Förmlichkeiten (Zollanmeldungen, Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, Vorlage von Präferenzpapieren zur Anwendung des (reduzierten) Präferenzzolls).
    Da viele Marktteilnehmer nicht hinreichend vorbereitet sind, wird es ab 1.1.2021 zu erheblichen Verzögerungen in der Grenzabfertigung zwischen dem UK und Frankreich, dem UK und Belgien sowie dem UK und den Niederlanden kommen (Landstraßen, Bahn und Fährverkehr).
    Einen Vorgeschmack auf die Verzögerungen an der Grenze gab der Corona-Weihnachtslockdown, der im Rahmen der COVID-19-Pandemie von Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Deutschland gegenüber dem UK ausgesprochen wurde, um eine neue, sehr ansteckente Variante des SARS-CoV-2-Virus an der zügigen Ausbreitung zu hindern - die Folge war ein kilometerlanger Stau über Weihnachten vor Dover und Calais. Nicht vom Handelsabkommen umfasst (das nur den Warenverkehr regelt), ist der Handel mit Dienstleistungen (z.B. Beratung und Produkte v. Banken, Versicherung, Finanzprodukte), die 80 Prozent der britischen Wirtschaftskraft ausmachen. Vom Handelsabkommen und Zukunftsabkommen, dass 1.246 Seiten umfasst, sind im Wesentlichen die folgenden Fragen geregelt:
    Der Handel mit Waren, die Fischerei, der Transport (Luftverkehr und Landstraßenverkehr), die Energieversorgung, die Soziale Sicherheit und Kurzzeit-Visa, die Sicherheitszusammenarbeit, die Wissenschaftskooperation und die Teilnahme an EU-Programmen, sowie der Streitbeilegungsmechanismus. Der Handelsteil wird nach Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten (am 30.12.2020 erfolgt) und des UK (am 31.12.2020 erfolgt) vorläufig ab 1.1.2021 angewendet werden. Das UK verliert damit ab 1.1.2021 den Marktzugang für Finanz-Dienstleistungen. Weitere Verhandlungen sind auf diesem Gebiet für Frühjahr 2021 vorgesehen. Für die EU unterzeichneten am 30.12.2020 Kommissionspräsidentin von der Leyen und Ratspräsident Michel. Am 30.12.2020 stimmte das britische Unterhaus zu (mit 521 zu 73 Stimmen). Details zum britischen Übergeseegebiet Gibraltar sind weder im Brexit-Austrittsabkommen noch im EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen geregelt. Bilaterale Regelungen zwischen dem UK und Spanien wurden Ende 2020 erzielt, um bei Berufspendlern strikte Grenzkontrollen zu vermeiden. Das UK und Spanien haben dabei vereinbart, dass Gibraltar als zum Schengenraum zugehörig gilt (GIbraltar gilt seit 1.1.2021 als Eintrittspunkt von Spanien in den Schengenraum; Gibraltar selber kann nicht dem Schengenraum beitreten, weil es kein Völkerrechtssubjekt ist; die Grenzkontrollen auf dem Flughafen von Gibralter werden von spanischen Behörden und der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz FRONTEX durchgeführt).

    Handelsstreit nach dem Brexit
    Nach dem vollzogenen Brexit gehen die Auseinandersetzungen zwischen dem UK und der EU und ausgewählten Mitgliedstaaten weiter, u.a. im Rahmen der Impfstoff-Diplomatie in der COVID-19-Pandemie (Ausfuhrbeschränkungen und Streit über nicht gelieferte Impfstoff-Dosen) sowie über Fischreirechte mit Frankreich. Das UK beschließt einseitig, Übergangsfristen des Brexit-Austrittsabkommens zu brechen und die EU leitet Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH ein. Das UK hat in den ersten anderthalb Jahren die zollrechtlichen Grenzkontrollen bei der Einfuhr unvollständig umgesetzt. Das Nordirland-Protokoll wird vom UK nicht vollständig umgesetzt. Seit Mitte 2022 werden von der Europäischen Kommission daher drei Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des Bruchs des Völkerrechts (Vertragsvölkerrecht) eingeleitet. Drei verschiedene Vorwürfe stehen im Raum:
    - Bescheinigungsanforderungen bei der Beförderung von Agrarerzeugnissen werden nicht umgesetzt,
    - Verpflichtungen im Rahmen der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften der EU werden vom UK nicht umgesetzt. Insbesondere führt das UK nicht die erforderlichen Grenzkontrollen durch und sorgt nicht für angemessene Personalausstattung und Infrastruktur an den Grenzkontrollstellen in Nordirland. Das UK hat außerdem Leitlinien herausgegeben, die zur Folge haben, dass das EU-Recht nicht angewandt wird.
    - Das UK hat versäumt, der EU bestimmte Daten aus der Handelsstatistik in Bezug auf Nordirland entsprechend dem Nordirland-Protokoll zur Verfügung zu stellen.
    Dieses Vorverfahren ist mit Fristen versehen und kann in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH münden. Das UK hat einen Gesetzentwurf im Unterhaus eingebracht, der faktisch die Nichtanwendung des Nordirland-Protokolls zur Folge hat.

    Besonderheiten des Warenverkehrs mit Nordirland
    Nordirland hat aufgrund des Nordirland-Protokolls einen Sonderstatus inne und wird im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem ISO-Alpha-2-Code "XI" gekennzeichnet. Für den Warenverkehr gilt Nordirland als zum EU-Binnnenmarkt zugehörig. Das Nordirland-Protokoll soll alle Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen Irland und Nordirland verhindern, entfaltet seine Wirkung jedoch auch für alle Warenverkehre mit dem kontinentalen Europa (EU). In der Praxis bedeutet dieses u.a. dass alle Ausfuhren von Deutschland oder Österreich nach Nordirland nicht zur Ausfuhr angemeldet werden müssen.


    Vgl. Krise der Europäischen Union, EU-kritische Parteien und Populisten, Juncker-Plan (Weißbuch zur Zukunft Europas), Belexit, Bulexit, Croexit, Cyexit, Czexit, Danexit, Dexit, EstexitFixit, Frexit, Grexit, Huxit, Irexit, Italexit, Mexit, Nexit, Öxit, Pexit, Polexit, Romexit, Schwexit, Slovenexit, Slovexit, Spexit, Swexit, Separatismus in der EU, EU-VerteidigungsunionKerneuropa, Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten, Verstärkte Zusammenarbeit, Bremain, Macrons Beitrag zur Debatte über die Reform der Europäischen Union (Initiative für Europa), EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen, COVID-19-Pandemie.

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    News SpringerProfessional.de

    Zeitschriften

    Ludewig:Rechtliche Rahmenbedingungen des BREXIT
    Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 12/2016, S. 314-322
    Scheller:Brexit und die Folgen für das Zollrecht und die indirekten Steuern
    DStR, 2016, S. 2196
    von Ondarza/Becker :Ein differenzierter Brexit für das Vereinigte Königreich - Optionen der EU für den Umgang mit Schottland und Nordirland in den Austrittsverhandlungen
    SWP-Aktuell 2017/A 11, März 2017
    Lippert/von Ondraza:Eine europäische »Special Relationship« - Leitlinien, Interessen und Spielräume der EU-27 in den Brexit-Verhandlungen
    SWP-Aktuell 2016/A 74, November 2016
    Lippert/von Ondraza: Der Brexit als Neuland - Mit dem britischen Referendum beginnt ein komplexer Austrittsprozess – und vielleicht die Erneuerung der EU
    SWP-Aktuell 2016/A 42, Juli 2016
    Mielken:Brexit – Have your cake and eat it?
    Wolffgang:You can't have your cake and eat it too
    Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax), Editorial, 2017, 387
    Weerth:Brexit: Notices to Stakeholders der Europäischen Kommission
    Wolffgang:Brexit - Hinweise der Europäischen Kommission
    2, AW-Prax , 2018, S. 35
    :BT-Drs. 19/4389 v. 19.09.2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Frithjof Schmidt, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3996
    :BT-Drs. 19/4398 v. 20.09.2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3809 –
    Hirte:Der Brexit und der deutsche Gesetzgeber
    NJW-aktuell 46/2018, 3.
    Lewis:Softening hard borders through tech: Brexit and the Irish border
    Vol. 13 No. 1, World Customs Journal, 2019, S. 167-170
    Weerth:ATLAS-Info für den Fall des harten ("no-deal") Brexit
    AW-Prax Newsticker 6/2019, S. 136
    Weerth:ATLAS-Info zu den Brexit-Rückwarenregelungen
    AW-Prax Newsticker 6/2019, S. 138
    Witte:No Deal bis Halloween
    Brown, S. A. :Brexit, the UK and Europe: Why, how and what next?
    Journal of European Integration, 41(1), 123-129, 2019
    Clark:More Than IndyRef2? The Referendums (Scotland) Act 2020
    The Political Quarterly 2020 Vol. 91, No. 2, 467-472.

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