EUV
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Abk. für Vertrag über die Europäische Union; mit dem Maastrichter Vertrag wurde der EUV unterzeichnet und neben den damals noch drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EAG, EWG) eingeführt (jetzt besteht neben der EU nur noch die EAG). Das Drei-Säulen-Modell erklärte die Dachstruktur des EUV über den drei Gemeinschaften (die gemeinsam die sog. Erste Säule der EU bilden) und die Ergänzung des Ordnungsrahmens um zwei weitere Säulen: die GASP und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Mit dem Vertrag von Lissabon ist der EUV erneut geändert worden. Die EG hat ihre Rechtspersönlichkeit verloren und die EU hat Rechtspersönlichkeit gewonnen. Zahlreiche Vorschriften sind aus dem EGV - geändert - in den EUV und den AEUV übernommen worden. Das Drei-Säulen-Modell ist nicht mehr gültig und ersetzt worden in das "Gemeinsame-Haus-Modell".
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- Brexit
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- EAGV
- EFWZ
- EGV
- EU
- EU-kritische Parteien und Populisten
- EU-Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- EU-Verteidigungsunion
- EU-Vertrag
- EuRH
- Europarecht
- Europol
- Europäische Gemeinschaft
- Europäische Kommission
- Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
- Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten
- Europäisches Parlament
- EWWU
- Gericht der Europäischen Union
- Kommunalwirtschaftsrecht
- Konvergenzkriterien
- Maastrichter Vertrag
- Rat der Europäischen Union
- Römische Verträge
- Sozialpolitik der Europäischen Union
- Subsidiarität
- Verstärkte Zusammenarbeit
- Vertragsänderung EU
- Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (WSA)