EU-Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
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1. Begriff/ Merkmale: Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres wurde erstmals als sog. „Dritte Säule“ im Maastrichter Vertrag als ein Bereich verankert, in dem auf EU-Ebene die zwischenstaatliche Zusammenarbeit koordiniert werden konnte (Drei-Säulen-Modell). Anders als in der vergemeinschafteten „Ersten Säule“ war der Integrationsgrad also sehr gering. Dies änderte sich mit dem Amsterdamer Vertrag, als wichtige Teile der „Dritten Säule“ in die „Erste Säule“ überführt wurden. Art. 67 ff. AEUV umfassen seitdem z.B. Visum-, Asyl-, Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Im Bereich Asylpolitik ist es das Ziel, ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen, das auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gemeinsame Standards und Prozeduren vorsieht. Wichtige Rechtsinstrumente hierbei sind das Dubliner Übereinkommen, das regelt welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist, sowie die in der Folge geschaffene Datenbank Eurodac zur Erfassung von Fingerabdrücken von Asylsuchenden und illegalen Einwanderern. Art. 81 AEUV enthält seit dem Vertrag von Amsterdam die Zusammenarbeit in Zivilsachen. Außerdem wurde der Schengen-Besitzstand in den EUV und EGV integriert. Eine Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen auf diese Bereiche ist jedoch bislang nicht gelungen. In der „Dritten Säule” verblieb die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Letztere hat das Ziel eine effektivere und koordiniertere Verbrechensbekämpfung, z. B. des Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Kinderpornographie, Betrug, Geldwäsche, Korruption und Drogenhandel. Sie stützt sich auf Zusammenarbeit, Informationsaustausch und gemeinsame Fortbildung der nationalen Polizei- und Zollbehörden, auch unter Einbeziehung von Europol und dem mit dem Vertrag von Nizza geschaffenen Amt Eurojust. Basierend auf einem Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002, ersetzt seit Januar 2004 ein europäischer Haftbefehl die bisherigen Auslieferungsverfahren. Durch den Vertrag von Lissabon wird das Drei-Säulen-Modell abgeschafft und durch das „Gemeinsame-Haus-Modell“ ersetzt. Die zweite und dritte Säule werden in die EU integriert, die Inhalte werden durch den AEUV näher bestimmt.
2. Umsetzung: Der Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts wird operationell mithilfe von Mehrjahresprogrammen umgesetzt, z. B. durch das sog. „Haager Programm“ (2005 - 2010). Ein Großteil der legislativen Vorschläge der Europäischen Kommission bezieht sich auf diesen Bereich, z. B. die Vorschläge für Sanktionen für Arbeitnehmer, die illegale Einwanderer beschäftigen, die sog. „Blue Card“ zur Vereinfachung hochqualifizierter Einwanderung, einheitliche Aufnahmebedingungen für Forscher, Studenten, Saisonarbeiter etc. aus Drittstaaten, die Schaffung eines europäischen Asylbüros etc. Im Herbst 2008 hat der Europäische Rat einen Europäischen Pakt für Migration und Asyl beschlossen, der auf dem bisher Erreichten aufbaut und ein erneuertes Engagement der Mitgliedsstaaten darstellt, ihre Migrations- und Asylpolitiken verstärkt zu integrieren.
3. Ausblick: Das Mehrjahresprogramm „Haager Programm“ lief im Jahre 2010 aus. Bis 2014 hat das „Stockholmer Programm“ weitere konkrete Integrationsschritte auf dem Weg zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts behandelt. Anschließend daran wurde das „Post-Stockholm-Programm“ verhandelt und beschlossen, das u. a. die starke Migration von Flüchtlingen in die EU und die grenzüberschreitende Cyberkriminalität beinhaltet.