supranationales Recht
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1. Begriff: Rechtsnormen, die von supranationalen Organisationen kraft eigener - durch völkerrechtlichen Vertrag übertragener - Rechtsetzungsbefugnis erlassen werden und dem nationalen Recht der Vertragsparteien vorgehen.
2. Beispiele finden sich im Recht der Europäischen Union (EU). Aus dem Steuerrecht lassen sich nennen: das Beihilfeverbot im AEUV, die europäischen Grundfreiheiten, die Richtlinien der EU zum Umsatzsteuerrecht (v.a. die Mehrwertsteuersystemrichtlinie) und zu einigen wenigen Spezialfragen des Ertragsteuerrechts (Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie, Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern), aber auch die Bestimmungen in den völkerrechtlichen Verträgen der EU mit anderen Staaten, soweit diese unmittelbar geltendes Recht beinhalten. Sich einseitig über supranationales Recht hinwegzusetzen, ist - anders als bei normalem Völkerrecht, wo es einen erfolgreichen Treaty Override gibt - nicht mit rechtlicher Wirkung möglich. Weitere Beispiele für supranationales Recht finden sich im Recht anderer Wirtschaftsunionen, Zollunionen und Freihandelszonen, z.B. ASEAN und der AFTA, Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP), NAFTA, CARICOM und MERCOSUR.
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Interne Verweise
supranationales Recht
supranationales Recht
- AEUV
- AFTA
- ASEAN
- CARICOM
- Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership
- Europäische Union
- Freihandelszone
- Fusionsrichtlinie
- Grundfreiheiten
- Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- MERCOSUR
- Mutter-Tochter-Richtlinie
- NAFTA
- Steuerrecht
- Treaty Override
- Völkerrecht
- Wirtschaftsunion
- Zollunion