Tochtergesellschaft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Legaldefinition in § 290 I 1 HGB. Von einer Muttergesellschaft abhängige Kapitalgesellschaft, überwiegend GmbH oder AG, deren Kapital zum großen Teil, meist 100 Prozent, im Besitz der herrschenden Gesellschaft ist.
Steuerliche Behandlung: Organgesellschaft.
Vgl. auch Auslandstochtergesellschaft, Mutter-Tochter-Richtlinie.
Mindmap "Tochtergesellschaft"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Betriebsstätte
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Prokura
Rückstellung
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Tochtergesellschaft
ausgehend