einheitliche Leitung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß § 18 AktG konstituierendes Merkmal eines aktienrechtlichen Konzerns; einheitliche Leitung liegt dann vor, wenn ein Beherrschungsvertrag oder eine Eingliederung (Vertragskonzern) vorliegt, oder wenn die Konzernleitung aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung kontinuierlich oberste Führungsaufgaben in der Beteiligungsgesellschaft tatsächlich wahrnimmt (faktischer Konzern).
Anders: Control-Konzept.
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Anhang Badwill Balance Sheet Bilanz Bilanzanalyse Cashflow Return on Investment (CFROI) Economic Value Added (EVA) Equity-Methode Fair Value Handelsbilanz II Kapitalflussrechnung Kapitalkonsolidierung Konsolidierung Konzern Konzernabschluss Rechnungslegung Segmentberichterstattung Vollkonsolidierung Working Capital Zwischenergebniseliminierung
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