einheitliche Leitung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß § 18 AktG konstituierendes Merkmal eines aktienrechtlichen Konzerns; einheitliche Leitung liegt dann vor, wenn ein Beherrschungsvertrag oder eine Eingliederung (Vertragskonzern) vorliegt, oder wenn die Konzernleitung aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung kontinuierlich oberste Führungsaufgaben in der Beteiligungsgesellschaft tatsächlich wahrnimmt (faktischer Konzern).
Anders: Control-Konzept.
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Badwill
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Bilanz
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Economic Value Added (EVA)
Equity-Methode
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Kapitalkonsolidierung
Konsolidierung
Konzern
Konzernabschluss
Rechnungslegung
Segmentberichterstattung
Vollkonsolidierung
Working Capital
Zwischenergebniseliminierung
eingehend
einheitliche Leitung
ausgehend
eingehend
einheitliche Leitung
ausgehend