Internationale Rechnungslegung
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Durch eine internationale Rechnungslegung und damit internationale Harmonisierung der Rechnungslegung soll eine Vergleichbarkeit bzw. Interpretierbarkeit der Jahresabschlüsse international agierender Unternehmen, die ansonsten nach länderspezifischen, unterschiedlichen Rechtsnormen erstellt sind, erreicht werden. Diese Harmonisierung ist seit 2001 Aufgabe des IASB, des privatrechtlichen International Accounting Standards Board. Das IASB hat bis 2012 13 IFRS (International Financial Reporting Standards) entwickelt und veröffentlicht, nach denen Konzernabschlüsse für Zwecke der internationalen Kapitalmärkte zu erstellen sind. Durch die EU-Verordnung Nr.1606/2002 vom 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sowie die EU-Verordnung Nr. 1725/2003 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards (geändert durch die EU-Verordnung 1004/2008) ist die Bedeutung der IFRS in der EU wesentlich gestiegen. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber diese EU-Verordnungen für die Bundesrepublik Deutschland teilweise in nationales Recht umgesetzt. Danach sind die IFRS verpflichtend für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, von kapitalmarktorientierten Unternehmen für den Konzernabschluss anzuwenden. Nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen hat der Gesetzgeber ein Wahlrecht hinsichtlich der Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards auf ihren Konzernabschluss eingeräumt.