Ausgleichszahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. An Handelsvertreter: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters.
2. Auf Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistungen an außen stehende Aktionäre (Minderheitsgesellschafter), wenn zwischen der Gesellschaft und einem anderen Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag oder ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen ist (§ 304 AktG). Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich u.a. nach der bisherigen Ertragslage und den zukünftigen Ertragsaussichten.
3. Zur steuerlichen Behandlung der Ausgleichszahlung: Organschaft.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
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