Beherrschungsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Form des Unternehmensvertrags. Es handelt sich um einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Kein Beherrschungsvertrag liegt vor, wenn sich Unternehmen unter einheitliche Leitung stellen, ohne dass eines vom anderen abhängig wird (vgl. § 291 I und II AktG); in der Praxis anzutreffen ist die analoge Anwendung dieser Vorschriften auf andere Gesellschaftsformen, insbesondere auf GmbHs.
2. Sondervorschriften: §§ 304–318 AktG.
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