Direkt zum Inhalt

Schrankentrias

Definition: Was ist "Schrankentrias"?

Die Schrankentrias stellt eine Beschränkung staatlichen Handels dar und bezeichnet einerseits verfassungsunmittelbare Schranken im Grundgesetz und andererseits eine Grenze der kommunalwirtschaftlichen Tätigkeit.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Grundgesetz: Bezeichnung für die drei verfassungsunmittelbaren Schranken in Art. 2 GG, wonach die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz eingeschränkt werden kann. Eine weitere Schrankentrias findet sich für die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit in Art 5 Abs. 2 GG in Form von allgemeinen Gesetzen, Gesetzen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.

    2. Kommunalwirtschaftsrecht:
    a) Begriff: Stellt die Grenze für die Zulässigkeit kommunalwirtschaftlichen Handelns dar.
    b) Merkmale: Die Schrankentrias enthält drei Voraussetzungen: Die wirtschaftliche Betätigung muss einem öffentlichen Zweck dienen und nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Außerdem darf der verfolgte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher bzw. ebenso gut (je nach Gemeindeordnung) durch einen privaten Dritten erzielt werden (= einfache bzw. verschärfte Subsidiaritätsklausel, Subsidiarität).
    c) Geschichtlicher Hintergrund und Zweck: Geht auf § 65 der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) von 1936 zurück und wurde eingeführt, um die Kommunen vor wirtschaftlichen Fehlern und weiterer Verschuldung zu bewahren; dient auch dazu, private Unternehmen vor kommunaler Konkurrenz zu schützen. Die wirtschaftliche Tätigkeit soll vordergründig privat erfolgen, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen dagegen soll nur ausnahmsweise erfolgen und ist deshalb unter die Voraussetzungen der Schrankentrias gestellt.
    d) Aktuelle Entwicklung: Die wachsenden Herausforderungen an die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Ver- und Entsorgungsinfrastruktur und Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierungs- sowie Integrationsaufgaben stehen oftmals einer angespannten Haushaltssituation in den Gemeinden und schwierigen Rahmenbedingungen für die kommunalwirtschaftliche Betätigung gegenüber. In Reaktion auf die bestehenden Defizite haben einige Bundesländer durch eine Abschwächung der Schrankentrias im Kommunalrecht reagiert. Zu den vorgefundenen Lösungsansätzen zählen unter anderem Bemühungen zur Abmilderung eines strengen „Subsidiaritätsprinzips“ sowie auch die Lockerung des Örtlichkeitsgrundsatzes, infolgedessen sich kommunale Unternehmen an kreis- und landesgrenzenüberschreitenden Kooperationen beteiligen können (vgl. § 101 Abs. 2 GO SH). Teilweise werden sogar rechtliche Rahmenbedingungen über die Zulässigkeit von Auslandsaktivitäten der Gemeinden und ihrer Unternehmen aufgenommen (vgl. § 101 Abs. 3 GO SH). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass wettbewerbliche Gesichtspunkte kommunale Unternehmen in liberalisierten Märkten für eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung nicht auf Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenzen angewiesen sein sollten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Schrankentrias"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Schrankentrias Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schrankentrias-54144 node54144 Schrankentrias node34664 Gemeinde node54144->node34664 node44920 Subsidiarität node54144->node44920 node54145 Öffentlicher Zweck node54145->node54144 node28469 Daseinsvorsorge node54145->node28469 node34279 Gebietskörperschaft node54145->node34279 node33037 Gemeinwohl node54145->node33037 node54142 Kommunalwirtschaftsrecht node43470 Steuerrecht node54149 Wirtschaftliche Betätigung node54149->node54144 node54149->node54142 node54149->node43470 node54149->node28469 node45478 öffentliche Hand node45478->node34664 node34279->node34664 node45840 Regiebetrieb node42184 Soziale Marktwirtschaft node44920->node42184 node34332 Ethik node44920->node34332 node50919 Verein node36671 Gesellschaft mit beschränkter ... node35232 Genossenschaft node39283 kommunale Unternehmen node39283->node54144 node39283->node34664 node39283->node45840 node39283->node50919 node39283->node36671 node39283->node35232 node44250 Sozialpolitik Gestaltungsprinzipien node44250->node44920
    Mindmap Schrankentrias Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schrankentrias-54144 node54144 Schrankentrias node44920 Subsidiarität node54144->node44920 node34664 Gemeinde node54144->node34664 node39283 kommunale Unternehmen node39283->node54144 node54149 Wirtschaftliche Betätigung node54149->node54144 node54145 Öffentlicher Zweck node54145->node54144

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Wurzel, G./Schraml, A./Becker, R.:Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen
    München, 2015
    Danner, W./Theobald, C.:Energierecht Kommentar, Band 4
    München, 2017

    Zeitschriften

    Schulz. S. E./Tischer, J.:Die Grenzen kommunalen Wirtschaftens: aktuelle Entwicklungen, alte Fragen
    S. in: Gewerbearchiv 2014 (1), S. 1 – 5
    Brüning, C.:Risse im Rechtsrahmen kommunaler wirtschaftlicher Betätigung
    2014, S. in: Neue Zeitschrift für Verwaltunggsrecht 2014, S. 689-695

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete