EU-Vertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) wurde am 7.2.1992 mit dem Maastrichter Vertrag von den Mitgliedsstaaten der EWG-12 unterzeichnet und galt seit dem 1.11.1993. Der EUV bestand zunächst aus den Art. A bis S. Mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1.5.1999 in Kraft getreten ist, wurden die Art. J.1 bis J.17 und K.1 bis K.17 eingefügt. Durch den Vertrag von Nizza, der am 1.2.2003 in Kraft getreten ist, wurden die Art. A bis S EUV umbenannt in Art. 1 bis 53 EUV. Mit dem Vertrag von Lissabon ist der EUV erneut geändert worden. Zahlreiche Inhalte wurden aus dem EGV übernommen und der EGV enthält seitdem 55 Artikel. Die Europäische Union (EU) hat damit Rechtspersönlichkeit erhalten, die EG ist vollständig in der EU aufgegangen und hat ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit verloren.
Vgl. auch Maastrichter Vertrag, Vertrag von Lissabon, Europäische Gemeinschaft (EG), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Atomgemeinschaft (EAG, Euratom).