EAGV
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft; der Gründungsvertrag der EAG (EURATOM-Vertrag) wurde am 25.3.1957 in Rom unterzeichnet (einer der sog. Römischen Verträge) und ist am 1.1.1958 zusammen mit dem EWGV in Kraft getreten. Nach dem Vertrag von Lissabon die letzte noch bestehende Gründungsgemeinschaft der Europäischen Gemeinschaften, die als Gemeinschaft innerhalb der EU weiter besteht. Der EAGV besteht neben dem EUV und dem AEUV.
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