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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft; der Gründungsvertrag der EWG (EWG-Vertrag) wurde am 25.3.1957 in Rom unterzeichnet (einer der sog. Römischen Verträge) und ist am 1.1.1958 zusammen mit dem EURATOM-Vertrag (EAGV) in Kraft getreten.
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