EURATOM
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Europäische Atomgemeinschaft, EAG. Eine von drei europäischen Gründungsgemeinschaften (neben der EWG und der EGKS) mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in der neuen EU nach dem Vertrag von Lissabon als einzige der drei Gründungsgemeinschaften weiter besteht. Aufgabe und Ziel ist die friedliche Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung, Forschung und zu medizinischen Zwecken.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Auflassungsvormerkung Aufwendungen Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Einrede der Vorausklage Freihandelszone Handelsvertreter Kommissionsgeschäft Kooperation Liquidität Prozess Subsidiarität Terms of Trade Zoll eidesstattliche Versicherung juristische Person nicht tarifäre Handelshemmnisse stille Gesellschaft
eingehend
EURATOM
ausgehend