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Comprehensive Economic and Trade Agreement

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    abgek. CETA, dt. Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada (auch Canada - EU Trade Agreement). Das Handelsabkommen wurde seit Juni 2009 in sechs Jahren geheim verhandelt und ist seit September 2014 fertig ausgehandelt, wurde am 30.10.2016 unterzeichnet. Das CETA wurde am 14.01.2017 im ABl. EU 2017 Nr. L 11/1 veröffentlicht (OJ:L:2017:011:TOC) und ist seit dem 21.09.2017 in vorläufiger Anwendung.

    1. Ziel: Das CETA ist ein Freihandelsabkommen in Kombination mit einem Investitionsgüterschutzabkommen, das zwischen der EU und Kanada im Rahmen des Bilateralismus (im weiteren Sinne) und Regionalismus mit dem Ziel der Gründung einer Freihandelszone ausgehandelt worden ist. 99 Prozent der Zölle zwischen beiden Vertragsparteien sollen abgebaut werden.

    2. Inkrafttreten: Das CETA kann nach Artikel Art. 30.7 Abs. 3a CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden, da die endültige Ratifikation von den 28 EU-Mitgliedstaaten und von Kanada vorgenommen werden muss, was nach Unterzeichnung noch zwischen zwei und fünf Jahren dauern dürfte. Die vorläufige Anwendung von Abkommen ist im AEUV vorgesehen (Art. 218 Abs. 5 AEUV). Die Europäische Kommission hat das vorläufige Inkrafttreten vorgeschlagen, wofür die 28 Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union zustimmen müssten, sofern diese die vorläufige Anwendung für sinnvoll erachten. Die vorläufige Anwendung kann bei Scheitern der endgültigen Ratifikation in Kanada oder einem EU-Mitgliedstaat rückgängig gemacht werden.

    3. Inhalt: Der Vertragstext des CETA ist am 8.07.2016 erstmals auf Deutsch veröffentlicht worden. Es hat eine komplexe Struktur von 30 Kapiteln auf 2286 Seiten.

    4. Rechtsgutachten, Kontroversen und Urteile: Bereits die vorläufige Anwendung des CETA wird von vielen Kontroversen, verschiedenen Rechtsgutachten und Urteilen durch Gerichte begleitet. Die Kommission hatte lange Zeit das CETA als reines Freihandelsabkommen und damit vollständig in der (übertragenen) Kompetenz der EU gesehen. Die Mitgliedstaaten und viele Kritiker haben jedoch auf die vielen Regelungsinhalte und Berührungspunkte mit anderen Themenfeldern hingewiesen, die nicht im Regelungsbereich der EU liegen, weswegen diese das CETA als sog. „gemischtes Abkommen“ betrachten, was zur Folge hat, dass es von allen 28 nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Das CETA enthält neben den eigentlichen Freihandelsregelungen umfassende Regelungen zur regulatorischen Kooperation (Kap. 21 CETA), zum Investitionsschutz (Kap. 8 CETA), zur nachhaltigen Entwicklung (Kap. 22 CETA), zum Umweltschutz (Kap. 24 CETA) und zu Arbeitsstandards (Kap. 23 CETA). Die Kommission hat den Beschluss zur Ratifizierung des CETA als gemischtes Abkommen auf den Weg gebracht, jedoch bereits beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Rechtsgutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV für das Freihandelsabkommen mit Singapur in Auftrag gegeben, welches den tats. Status des CETA beeinflussen kann (Gutachten EuGH 2/15, ECLI:EU:C:2017:376). Der EuGH hat den gemischten Charakter des CETA bestätigt. Verschiedene Kläger haben in Deutschland Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die vorläufige Anwendung des CETA eingelegt. Mit dem Urteil vom 13.10.2016 hat das BVerfG fünf Eilantrage auf einstweilige Anordnung abgelehnt, die der Bundesregierung der Zustimmung zur Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung (unter strengen Rahmenbedingungen) des CETA untersagen sollte. Die Verfassungsbeschwerden bleiben jedoch weiter anhängig und der Ausgang der Verfahren bleibt abzuwarten. Der EuGH hat mit dem Gutachten 1/2017 (ECLI:EU:C:2019:341), festgestellt, dass das CETA in Einklang mit den EU-Verträgen steht.

    5. Ökonomische Prognosen: Die Kommission hat wirtschaftliche Prognosen zur Umsetzung des CETA gemacht und erwartet eine Steigerung des bilateralen Handelsvolumens bei Waren und Dienstleistungen EU-weit um rund 23 Prozent. Europäische Unternehmen würden infolge des Zollabbaus jährlich rund 590 Mio. Euro einsparen. Die EU-Kommission erwartet, dass sich durch CETA das jährliche Bruttoinlandsprodukt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union um ca. 12 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen wird.

    6. Zeitstrahl: Aushandlung vom 10.06.2009 bis zum 26.09.2014. Veröffentlichung der deutschen Texte am 08.07.2016. Die Unterzeichnung von EU und Kanada war auf dem gemeinsamen Canada/EU-Gipfel am 27./28.10.2016 vorgesehen. Aufgrund des Vetos der belgischen Regionalregierungen der Wallonie und Brüssel konnte das Abkommen jedoch nicht unterzeichnet werden. Nachverhandlungen und Ergänzungen des Vertragstextes sowie eine Zusatzerklärung waren erfolgreich und die Unterzeichnung des CETA durch Kanada und die EU konnte am 30.10.2016 erreicht werden. Die vorläufige Anwendung ist nach Zustimmung des Europäischen Parlaments seit dem 21.09.2017 in Kraft. Die spätere Ratifikation ist durch die Parlamente der 29 Vertragsparteien (Kanada und EU-28, bzw. EU-27 ohne das Vereinigte Königreich nach dem angekünditen Brexit) innerhalb von zwei bis fünf Jahren, zw. 2018 und 2021 erforderlich.

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