Direkt zum Inhalt

Einfuhr

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Außenwirtschaftsgesetz
    3. Zollrecht
    4. Umfang

    Import.

    Allgemein

    1. Begriff: entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen sowie die Übertragung von Software und Technologie aus dem Ausland.

    2. Arten: a) direkte Einfuhr (unmittelbare Einfuhr): Einfuhr der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie, die (teils durch Vermittlung von Agenten) mit den ausländischen Lieferanten direkt abschließen.
    Indirekte Einfuhr (mittelbare Einfuhr): Einfuhr durch Einfuhrhändler, die ihrerseits die nachgeordneten Handelsstufen und die weiterverarbeitenden Betriebe beliefern (Einfuhrhandel).
    b) Sichtbare Einfuhr: Warenimporte, also Güter der Ernährungswirtschaft, Rohstoffe, Halb- u. Fertigwaren.
    Unsichtbare Einfuhr: Einfuhr von entgeltlichen Dienstleistungen, also z.B. Leistungen ausländischer Schiffe beim Transport FOB (Free on Board) gekaufter oder CIF (Costs, Insurance, Freight; ausschreiben besser, vgl. INCOTERMS) verkaufter Waren, Vermittlungsleistungen ausländischer Banken, Dienstleistungen im Ausland für inländische Reisende etc.

    Außenwirtschaftsgesetz

    Verbringen von Waren aus dem Ausland (vorm. den fremden Wirtschaftsgebieten) in das Inland (vorm. das Wirtschaftsgebiet) sowie die Übertragung von Software oder Technologie einschließlich ihrer Bereitstellung auf elektronischem Weg für natürliche und juristische Personen im Inland. Wenn sie aus Drittländern in eine Freizone oder ein Nichterhebungsverfahren übergeführt werden, liegt eine Einfuhr erst vor, wenn sie in der Freizone verbraucht, gebraucht, bearbeitet oder verarbeitet oder wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden (§ 2 XI AWG).

    Zollrecht

    Verbringen von Waren, d.h. von allen beweglichen Sachen, sowie die Lieferung von elektrischer Energie in das Zollgebiet der EU. Es ist ein Realakt, kein Zollverfahren. Bes. bedeutet Einfuhr nicht die Überführung in ein Zollverfahren, etwa in den freien Verkehr. Das Entstehen der Zollschuld ist bei ordnungsgemäßem Verhalten (kein Einfuhrschmuggel) nicht an den Zeitpunkt der Einfuhr geknüpft, sondern hängt von der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehrs ab, der sich je nach dem vom Zollbeteiligten gewählten Zollverfahren ergibt. Das Gleiche gilt für Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und die anderen nach Steuergesetzen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern, für die i.Allg. die Bestimmungen des Zollrechts sinngemäß anzuwenden sind.

    Umfang

    Außenhandel.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Einfuhr"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Einfuhr Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einfuhr-36745 node36745 Einfuhr node28662 Dienstleistungen node36745->node28662 node30149 CIF node36745->node30149 node35686 FOB node36745->node35686 node36365 Incoterms node36745->node36365 node27309 Dienstleistungsmarketing node28662->node27309 node54195 Digitalisierung node54195->node28662 node54080 Wirtschaft node54080->node28662 node34968 Global City node34968->node28662 node29133 DDP node29133->node36745 node30202 CPT node29133->node30202 node35916 FCA node29133->node35916 node52731 DAP node29133->node52731 node32483 EXW node32483->node29133 node32483->node30149 node32483->node35686 node30149->node30202 node30149->node35916 node30149->node52731 node35686->node30202 node35686->node35916 node35686->node52731 node36365->node30202 node36365->node35916 node36365->node32483 node36365->node52731
    Mindmap Einfuhr Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einfuhr-36745 node36745 Einfuhr node28662 Dienstleistungen node36745->node28662 node30149 CIF node36745->node30149 node35686 FOB node36745->node35686 node36365 Incoterms node36745->node36365 node29133 DDP node29133->node36745

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete

    Interne Verweise